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Arbeitszimmer & Homeofficepauschale

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    Arbeitszimmer & Homeofficepauschale

    Hallo liebe Leute,

    wenn mir jemand mit dieser Frage weiterhelfen kann, freut es mich sehr.

    Für das Jahr 2021 kann man die Homeofficepauschale nutzen oder ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Wie verhält es sich nun, wenn man sich nicht sicher ist, ob das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit auch akzeptiert wird (ist ja durchaus anspruchsvoll)? Gibt man dann in Anlage N beide Varianten an (Kosten für das Arbeitszimmer und Pauschale) und das Finanzamt wählt die für einen günstigere Variante oder muss man sich für eine Variante entscheiden und geht dann bei Ablehnung des Arbeitszimmers ggf. leer aus?

    Gibt man außerdem bei der Ausstattung des Arbeitszimmers alle einzelnen Positionen an (Kosten für Lampe, Vorhang etc.) oder nur eine Sammelposition "Ausstattung"?

    Vielen Dank!


    #2
    Gibt man dann in Anlage N beide Varianten an (Kosten für das Arbeitszimmer und Pauschale) und das Finanzamt wählt die für einen günstigere Variante oder muss man sich für eine Variante entscheiden und geht dann bei Ablehnung des Arbeitszimmers ggf. leer aus?
    Man muss sich schon für eine Variante entscheiden. Bei Ablehnung des häuslichen Arbeitszimmers kann man doch die Homeoffice-Pauschale

    im Einspruchsverfahren geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dank dir vielmals für die Hilfestellung

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        #4
        In diesem Zusammenhang eine Frage von mir: Ich habe im Juni den AG gewechselt und bis dahin ca. 70% im HO gearbeitet (also ca. 70 Tage x 5€ für die HO Pauschale) und ab Juli einen neuen AG für den ich ausschließlich im neu eingerichteten Arbeitszimmer arbeite. Kann ich in dieser Konstellation trotzdem die HO Pauschale für die ersten 5 Monate geltend machen und dann die (uneingeschränkt abzugsfähigen) Kosten für das AZ für das ganze Jahr oder nur anteilig? Wobei ich hier bei den lfd. Kosten (Afa, Gas, Strom, Versicherung im Jahr) auch nicht wirklich über 1.250€ komme.

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          #5
          Nein. Das Gesetz sagt "entweder oder". Das gilt auch für Deinen Fall.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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