Hallo liebe Leute,
wenn mir jemand mit dieser Frage weiterhelfen kann, freut es mich sehr.
Für das Jahr 2021 kann man die Homeofficepauschale nutzen oder ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Wie verhält es sich nun, wenn man sich nicht sicher ist, ob das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit auch akzeptiert wird (ist ja durchaus anspruchsvoll)? Gibt man dann in Anlage N beide Varianten an (Kosten für das Arbeitszimmer und Pauschale) und das Finanzamt wählt die für einen günstigere Variante oder muss man sich für eine Variante entscheiden und geht dann bei Ablehnung des Arbeitszimmers ggf. leer aus?
Gibt man außerdem bei der Ausstattung des Arbeitszimmers alle einzelnen Positionen an (Kosten für Lampe, Vorhang etc.) oder nur eine Sammelposition "Ausstattung"?
Vielen Dank!
wenn mir jemand mit dieser Frage weiterhelfen kann, freut es mich sehr.
Für das Jahr 2021 kann man die Homeofficepauschale nutzen oder ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Wie verhält es sich nun, wenn man sich nicht sicher ist, ob das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit auch akzeptiert wird (ist ja durchaus anspruchsvoll)? Gibt man dann in Anlage N beide Varianten an (Kosten für das Arbeitszimmer und Pauschale) und das Finanzamt wählt die für einen günstigere Variante oder muss man sich für eine Variante entscheiden und geht dann bei Ablehnung des Arbeitszimmers ggf. leer aus?
Gibt man außerdem bei der Ausstattung des Arbeitszimmers alle einzelnen Positionen an (Kosten für Lampe, Vorhang etc.) oder nur eine Sammelposition "Ausstattung"?
Vielen Dank!
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