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Erst Freiberufler, jetzt Angestellter

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    Erst Freiberufler, jetzt Angestellter

    Hallo zusammen. Ich war ein halbes Jahr als Freiberufler unterwegs und den Rest des Jahres als Angestellter. Als Freiberufler habe ich Beiträge zur KV, RV und PV selbst entrichtet und gleichzeitig Zuschüsse von der Künstler-Sozialkasse erhalten. Wo müssen die in der Lohnsteuererklärung eingetragen werden?

    #2
    Alle Beiträge und Zuschüsse sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung zu erfassen.

    Zu den KSK-Zuschüssen zur Rentenversicherung bitte mal hier nachlesen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...uschu%CC%88sse
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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