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    GbR über Elster.de

    Hi,

    ich bin extrem verwirrt was die Steuersache angeht.

    Bisher habe ich meine private Einkommenssteuererklärung immer über eine Software gemacht und die meiner GbR (zusammen mit einem Kumpel) händisch (gibt es erst seit 2017. Bis 2019 haben wir die Steuererklärung schon gemacht)

    Heute hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass das nurnoch online geht.

    Also habe ich mir gerade eben einen account für dieses Zertifikat erstellt... Dafür müsste ja dann die nächsten Tage ein Brief kommen, dann kann ich weiter machen.
    Den habe ich allerdings mit meiner privaten Idendifikationsnummer erstellt. Passt das soweit? Kann ich damit auch die Steuer für die GbR machen?

    in den letzten Jahren hatten wir nur ca 100Euro Gewinn pro Jahr, was muss ich genau beachten Muss ich hier dann nur eine Gewinnermittlung machen und das wars?

    bin hier wirklich etwas hilflos, da ich mich garnicht auskenne

    #2
    Den habe ich allerdings mit meiner privaten Idendifikationsnummer erstellt. Passt das soweit? Kann ich damit auch die Steuer für die GbR machen?
    Zweimal: Ja !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi,

      sorry dass ich wirklich blöd Frage:
      Ich habe gestern meinen Bestätigungscode per Post bekommen und kann mich jetzt bei Elster.de einloggen.
      Ich verstehe hier allerdings leider nur Bahnhof.

      Für meine GbR muss ich ja jetzt ebenfalls die Steuererklärung machen. Was muss ich dafür alles ausfüllen?
      Das Formular Gewinnermittlung EÜR habe ich gefunden. In einer alten Steuererklärung von 2018 hatte ich allerdings noch einige mehr Formulare.
      Brauch ich die überhaupt? Oder reicht es, wenn ich die Gewinnermittlung mache und die Summe in meine Private Steuererklärung übernehme?

      Beste Grüße... Sorry bin Wirklich etwas planlos

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        #4
        Für eine GbR muss man neben der EÜR auch eine Feststellungserklärung einreichen. Das Formular für 2022 wird erst Ende März freigeschaltet,

        aber das Formular für die Jahre bis 2021 ist natürlich verfügbar: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          wow, danke für die schnelle Antwort.
          Kein Problem, muss die für 2021 eh noch machen.

          D.h. die beiden Formulare, und das reicht dann?

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            #6
            D.h. die beiden Formulare, und das reicht dann?
            Zur Feststellungserklärung gehören natürlich diverse Anlagen. Außerdem sind ja auch noch die betrieblichen Steuererklärungen

            zu machen, wie die Umsatzsteuererklärung und in Abhängigkeit vom Gewerbegewinn auch die Gewerbesteuererklärung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Umsätze gibt es in der GbR seit Corona keine mehr. Gewerbesteuer haben wir aufgrund des geringen Umsatzes noch nie bezahlt. Muss ich die trotzdem machen?

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                #8
                Gewerbesteuer haben wir aufgrund des geringen Umsatzes noch nie bezahlt. Muss ich die trotzdem machen?
                Nein, es sei denn, es wäre ein Gewerbeverlust festgestellt worden oder das Finanzamt verlangt die Erklärung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Natürlich musst Du die Umsatzsteuererklärung machen. Alleine schon um zu erklären, dass der Umsatz Null Euro beträgt.

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