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Bezüglich aufgeschobener Einfuhrumsatzsteuer in anderen Ländern Zollabfertigung

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    Bezüglich aufgeschobener Einfuhrumsatzsteuer in anderen Ländern Zollabfertigung

    Einer unserer Kunden ist ein grenzüberschreitender Online-Verkäufer aus China. Nun stoßen sie auf ein Problem mit aufgeschobener Einfuhrumsatzsteuer und möchten Sie um Rat fragen.

    z.B. Der Kunde importiert Waren aus China in den Zoll der Niederlande und liefert die Waren in Amazon-Lagerhäuser in Deutschland für den Einzelhandel. Sie verwenden in ihrem Namen einen Importagenten, um die aufgeschobene Zollabfertigung im niederländischen Zoll durchzuführen (keine Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen). Wie sollen sie dann mit dieser aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer in den Niederlanden die Umsatzsteuererklärung in Deutschland abgeben? und wie ist diese verschobene Einfuhrumsatzsteuer des niederländischen Zolls in der deutschen Umsatzsteuererklärung anzuzeigen oder zu behandeln?
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