Hallo,
ich bin ziviler Beschäftigter an einer Einrichtung der Bundeswehr und Trennungsgeldempfänger nach § 3 TGV (auswärtiges Verbleiben). Für meine unentgeltlich bereitgestellte Unterkunft am Dienstort erhalte ich Reisebeihilfen für Familienheimfahrten nach § 5 TGV.
Leider ist mir noch nicht ganz klar, wo ich in Anlage N das Trennungsgeld und die Reisebeihilfen angeben muss. Ich schwanke zwischen zwei Optionen:
Option 1:
Ich trage in Zeile 9 meinen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ein und in Zeile 66 die steuerfreien Ersatzungen für die Reisebeihilfen. Das bereits versteuerte Trennungsgeld gebe ich nirgendwo an. So richtig sinnvoll scheint mir das aber nicht zu sein.
Option 2:
Ich behandle den Fall als doppelte Haushaltsführung, obwohl ich nicht permanent, sondern nur vorübergehend vor Ort eine unentgeltliche Unterkunft beziehe.
Bei den Fahrtkosten (Zeilen 103-105) gebe ich alle Kosten für Familienheimfahrten an inkl. der Fahrten mit Reisebeihilfen.
Bei den Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Zeilen 109-110) ist mir unklar, ob ich etwas angeben muss, da mir direkt keine Kosten für die Unterkunft entstanden sind, da diese direkt von meinem Arbeitgeber unentgeltlich bereitgestellt wird.
In Zeile 117 würde ich dann alle steuerfreien Ersatzungen von meinem Arbeitgeber eintragen (mit oder ohne Trennungsgeld?).
Zeile 9 und 66 würde dann leer bleiben.
Vielen Dank für die Hilfe! Vielleicht hat jemand ja hier schon damit Erfahrungen gemacht.
Beste Grüße
ich bin ziviler Beschäftigter an einer Einrichtung der Bundeswehr und Trennungsgeldempfänger nach § 3 TGV (auswärtiges Verbleiben). Für meine unentgeltlich bereitgestellte Unterkunft am Dienstort erhalte ich Reisebeihilfen für Familienheimfahrten nach § 5 TGV.
Leider ist mir noch nicht ganz klar, wo ich in Anlage N das Trennungsgeld und die Reisebeihilfen angeben muss. Ich schwanke zwischen zwei Optionen:
Option 1:
Ich trage in Zeile 9 meinen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ein und in Zeile 66 die steuerfreien Ersatzungen für die Reisebeihilfen. Das bereits versteuerte Trennungsgeld gebe ich nirgendwo an. So richtig sinnvoll scheint mir das aber nicht zu sein.
Option 2:
Ich behandle den Fall als doppelte Haushaltsführung, obwohl ich nicht permanent, sondern nur vorübergehend vor Ort eine unentgeltliche Unterkunft beziehe.
Bei den Fahrtkosten (Zeilen 103-105) gebe ich alle Kosten für Familienheimfahrten an inkl. der Fahrten mit Reisebeihilfen.
Bei den Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Zeilen 109-110) ist mir unklar, ob ich etwas angeben muss, da mir direkt keine Kosten für die Unterkunft entstanden sind, da diese direkt von meinem Arbeitgeber unentgeltlich bereitgestellt wird.
In Zeile 117 würde ich dann alle steuerfreien Ersatzungen von meinem Arbeitgeber eintragen (mit oder ohne Trennungsgeld?).
Zeile 9 und 66 würde dann leer bleiben.
Vielen Dank für die Hilfe! Vielleicht hat jemand ja hier schon damit Erfahrungen gemacht.
Beste Grüße