Hallo,
auf der Lohnsteuerbescheinigung 2022 meines Arbeitgebers steht unter Punkt 36:
AN-Umlage zur VBL ... € (Arbeitnehmer-Umlage zur Vermögensbildung)
=> Kann man diesen Betrag in seiner Steuererklärung ansetzen? Wenn ja, wo?
Ich habe mir im Jahr 2021 einen neuen Drucker angeschafft, dieser kostete 300 €. Den Drucker habe ich damals zu 90 % für meinen Beruf genutzt.
Bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2021, im Jahr 2022, habe ich vergessen diesen anzusetzen.
=> Kann ich denn Drucker bei meiner jetzigen Steuererklärung für das Jahr 2022, welche ich nun im Jahr 2023 mache, noch ansetzen?
Kann mir hierbei bitte jemand weiterhelfen. Danke!
Gruß
Oliver
auf der Lohnsteuerbescheinigung 2022 meines Arbeitgebers steht unter Punkt 36:
AN-Umlage zur VBL ... € (Arbeitnehmer-Umlage zur Vermögensbildung)
=> Kann man diesen Betrag in seiner Steuererklärung ansetzen? Wenn ja, wo?
Ich habe mir im Jahr 2021 einen neuen Drucker angeschafft, dieser kostete 300 €. Den Drucker habe ich damals zu 90 % für meinen Beruf genutzt.
Bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2021, im Jahr 2022, habe ich vergessen diesen anzusetzen.
=> Kann ich denn Drucker bei meiner jetzigen Steuererklärung für das Jahr 2022, welche ich nun im Jahr 2023 mache, noch ansetzen?
Kann mir hierbei bitte jemand weiterhelfen. Danke!
Gruß
Oliver
Kommentar