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Abgabe in Papierform : Anlage N 2021: Zeile für "Zeiten der Nichtbeschäftigung" ?

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    Abgabe in Papierform : Anlage N 2021: Zeile für "Zeiten der Nichtbeschäftigung" ?

    Hallo,
    im Internet wird empfohlen die "Zeiten der Nichtbeschäftigung" ( im Falle von zeitweiser Arbeitslosigkeit z.B.) in der Anlage N, Zeile 28 einzutragen.
    In den Papierausgabe der Anl. N 2021 (2021AnlN031) is aber in der Zeile 28 folgendes eingetragen : "Kurzarbeitergeld einschließlich Zuschuss des Arbeitgebers, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz),Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen (lt. Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung). Wo sollte man doch die Zeiten der Nichtbeschäftigung eintragen ? Danke, Adrian09

    #2
    Im Internet wird viel empfohlen, und einiges davon ist falsch oder hoffnungslos veraltet.

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      #3
      Tja, dies ist richtig.... Aber meine Frage ist weiterhin offen : Wo ( im welchem Formular, welche Zeile) kann man die "Zeiten der Nichtbeschäftigung" eintragen ?

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        #4
        Falsches Forum :-)
        Hier geht es um die Elektronische Steuererklärung und nicht um die Papiererklärung.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Wo ( im welchem Formular, welche Zeile) kann man die "Zeiten der Nichtbeschäftigung" eintragen ?
          Nirgendwo ! Das wird schon seit einigen Jahren nicht mehr abgefragt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn nicht danach gefragt wird, dann lass es einfach weg.

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              #7
              Und wenn ich einfach diese Angabe weg lasse, und ich trotzdem ALG I Unterstützung bekommen habe, die ich dann nicht angebe, ist dies nicht Steuerhinterziehung ( oder zumindest eine Absicht ?) Wie kann sonst die ALG I Unterstützung im Züge der Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden ?

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                #8
                Arbeitslosengeld musst Du natürlich eingeben! Das gehört meiner Meinung nach in den Hauptvordruck und wird dort konkret abgefragt.

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                  #9
                  Zitat von Adrian09 Beitrag anzeigen
                  Und wenn ich einfach diese Angabe weg lasse, und ich trotzdem ALG I Unterstützung bekommen habe, die ich dann nicht angebe, ist dies nicht Steuerhinterziehung ( oder zumindest eine Absicht ?) Wie kann sonst die ALG I Unterstützung im Züge der Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden ?
                  Seltsame Frage. Natürlich muss das ALG1 erklärt werden. Aber das passierte doch noch nie in dieser ominösen Zeile, die seit Jahren nicht mehr existiert.

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                    #10
                    ... In Mein Elster auf Seite 7 des Hauptvordrucks.

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