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Nebenkostenerstattung für im Vorjahr beendete Doppelte Haushaltsführung - wo angeben

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    Nebenkostenerstattung für im Vorjahr beendete Doppelte Haushaltsführung - wo angeben

    Hallo zusammen,
    ich habe 2021 eine Nebenkostenrückerstattung für eine doppelte Haushaltsführung erhalten, die im Jahr 2020 beendet wurde. Für 2021 sind keine Kosten mehr angefallen, so dass ich diese Erstattung nicht verrechnen kann. Wo ist diese Rückerstattung in mein Elster anzugeben? Ich bin Arbeitnehmer und habe daher die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Anlage N unter Werbungskosten geltend gemacht. Ich gehe daher davon aus, dass die Rückerstattung in Zeile 109 ( Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte) oder Zeile 115 ( Sonstige Aufwendungen) mit negativem Vorzeichen einzutragen sind. In beiden Feldern lassen sich aber die Beträge nur ohne Vorzeichen eintragen.

    Daher die Frage: wie trage ich die Rückerstattung der Nebenkosten korrekt ein?


    #2
    Soweit kein anderer Benutzer eine elegantere Lösung hat: Du kannst die Erstattung in dem Textfeld ergänzende Angaben mitteilen. Das Finanzamt hat dann die Möglichkeit, die nachträgliche Erstattung evtl. dem Jahr 2021 zuzuordnen und einen korrigierten Steuerbescheid zu erstellen.
    P.S.: In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 21 könnte die Erstattung vom Arbeitgeber bescheinigt werden, wenn sie denn für Aufwendungen von 2021 gewesen wäre. Eine in Zeile 21 bescheinigte Erstattung würde normalerweise eingetragen in Anlage N Nr. 19 Mehraufwendungen f. doppelte Haushaltsführung, Zeile 117 "Zusammenfassung Mehraufwendungen", "vom Arbeitgeber / von der Agentur für Arbeit insgesamt steuerfrei ersetzt".

    Ich habe es soeben getestet: In Zeile 117 eingetragene Erstatungen werden ohne Fehlerhinweis akzeptiert, auch wenn keine Aufwendungen dagegen stehen. Allerdings wird in der Steuerberechnung für doppelte Haushaltsführung "Null" ausgewiesen, und die Erstattung fiele unter den Tisch. Das Rechenprogramm des Finanzamts könnte aber wiederum anderes rechnen.

    Fazit: Die sauberste Lösung, so vermute ich, ist die von mir zuerst genannte, also Angabe der Erstattung unter "ergänzende Angaben".
    Zuletzt geändert von timote; 19.02.2023, 23:13. Grund: Leicht korrigiert.zwecks Verständlichkeit.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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