Hallo zusammen,
ich habe 2021 eine Nebenkostenrückerstattung für eine doppelte Haushaltsführung erhalten, die im Jahr 2020 beendet wurde. Für 2021 sind keine Kosten mehr angefallen, so dass ich diese Erstattung nicht verrechnen kann. Wo ist diese Rückerstattung in mein Elster anzugeben? Ich bin Arbeitnehmer und habe daher die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Anlage N unter Werbungskosten geltend gemacht. Ich gehe daher davon aus, dass die Rückerstattung in Zeile 109 ( Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte) oder Zeile 115 ( Sonstige Aufwendungen) mit negativem Vorzeichen einzutragen sind. In beiden Feldern lassen sich aber die Beträge nur ohne Vorzeichen eintragen.
Daher die Frage: wie trage ich die Rückerstattung der Nebenkosten korrekt ein?
ich habe 2021 eine Nebenkostenrückerstattung für eine doppelte Haushaltsführung erhalten, die im Jahr 2020 beendet wurde. Für 2021 sind keine Kosten mehr angefallen, so dass ich diese Erstattung nicht verrechnen kann. Wo ist diese Rückerstattung in mein Elster anzugeben? Ich bin Arbeitnehmer und habe daher die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Anlage N unter Werbungskosten geltend gemacht. Ich gehe daher davon aus, dass die Rückerstattung in Zeile 109 ( Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte) oder Zeile 115 ( Sonstige Aufwendungen) mit negativem Vorzeichen einzutragen sind. In beiden Feldern lassen sich aber die Beträge nur ohne Vorzeichen eintragen.
Daher die Frage: wie trage ich die Rückerstattung der Nebenkosten korrekt ein?
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