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Handwerkerleistungen - Fragen

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    Handwerkerleistungen - Fragen

    Grüße Sie/Euch.

    Wir sind seit 2022 am renovieren.
    Die komplette Wohnung wird instandgesetzt/renoviert.

    Jetzt habe ich gelesen, dass man Handwerkerrechnungen für die Steuer nutzen kann.

    Mir geht es um folgende:
    - Estrich für Fußbodenheizung (3.396,63€)
    - Fußbodenheizung inkl. neuen Rohren (gedämmt) (4846,26€)

    Das wollte ich nun eingeben, bin mir aber mit dem Posten "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer".

    Bei der Rechnung vom Estrichleger stehen keine Lohnanteile. Auch die Lieferung des Estrichs ist nicht aufgeführt. Da steht nur:
    - Einrichtung der Baustelle
    - Bewegungsfugenprofil liefern und einbauen - Estrich liefern und verlegen
    - Estrich Mehrdicken liefern und verlegen
    - Estrich schleifen

    Was kann ich da jetzt angeben? Blick da gerade überhaupt nicht durch ... ☹️
    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

    #2
    Das muss der Handwerker aufteilen, selbst darfst du das nicht schätzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort.

      Er muss dann eigentlich nur das Material extra aufführen oder? Würde den dann nämlich anrufen und ihn bitten eine vollständige Rechnung auszustellen.

      Zählt das nicht als Modernisierung? Das Haus ist BJ 1967 und wir machen gerade alles neu. Putz, neue Warmwasserrohre, neue Mischereinheiten für die Heizung, Dachbodendämmung, Fußbodenheizung kam rein und ein extra Estrich für die Fußbodenheizung..
      Dachte da könnte man mehr bei der Steuererklärung angeben ..

      Wäre bescheiden, wenn ich da was herschenken würde,...

      Kommentar


        #4
        Für bestimmte energetische Sanierungen kann man anstelle der Steuerermäßigung nach § 35a EStG eine Steuerermäßigung

        nach § 35c EStG beantragen. Da müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllt werden: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html.

        Es gibt dazu eine Rechtsverordnung: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=5
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallihallo, und sorry wenn ich den Thread hier mal übernehme.

          Ich habe eine ähnliche Situation wie der Threadersteller. Unsere Hausfassade wurde komplett neu gemacht.

          Auf der Rechnung tauchen jetzt die üblichen Posten (zunächst ohne explizite Aufstellung der Lohnkosten) auf:

          "Außenfassade grundieren - xxx € // 2 Balkone von unten streichen - xxx €", und so weiter und so weiter.

          Nur ganz unten drunter und abseits der eigentlichen Kostenaufstellung steht dann noch der Satz:
          "Im Gesamtpreis sind Brutto-Lohnkosten von x.xxx,xx Euro enthalten."

          Frage: Reicht das dem Finanzamt so als separate Aufstellung des Arbeitslohns aus??

          Wäre schön wenn mir jemand fundiert und schnell antworten könnte.
          Würde das nämlich eigentlich gerne klären, bevor ich die Rechnung bezahle.

          Dankeschön!!!

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            #6
            Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.
            Nochmal die Frage: Reicht das dem Finanzamt als separate Ausweisung des Arbeitslohns?
            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
            Diese Galerie hat 1 Bilder

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              #7
              Zitat von Trollo Beitrag anzeigen
              Frage: Reicht das dem Finanzamt so als separate Aufstellung des Arbeitslohns aus??
              Ja, das reicht.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Ja, das reicht.
                Super! Danke!!

                Kommentar


                  #9
                  Wobei hier natürlich der Höchstbetrag von 6.000,00 € pro Jahr überschritten wird, so dass die Steuerermäßigung 1.200,00 betragen wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Vielleicht wurde die Zahlung ja auf zwei Überweisungen im Dezember und Januar gesplittet

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                      #11
                      Vielleicht wurde die Zahlung ja auf zwei Überweisungen im Dezember und Januar gesplittet
                      Leider sehr sehr unwahrscheinlich. Es geht um eine Fassadenrenovierung, für die er jetzt die Rechnung erhalten hat, die ist auch

                      noch nicht bezahlt (Siehe '#5). Das sind typische Sommerarbeiten, die regelmäßig auch im gleichen Jahr abgerechnet werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        [QUOTE=Charlie24;n431538]für die er jetzt die Rechnung erhalten hat/QUOTE]

                        Das weiß ich jetzt nicht wirklich. Aber alles sehr hypothetisch, kann natürlich sein dass die Rechnung komplett in 2022 bezahlt wurde, oder aber komplett in 2023.

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                          #13
                          ... kann natürlich sein dass die Rechnung komplett in 2022 bezahlt wurde, oder aber komplett in 2023.
                          Wenn es im Beitrag '#5 wörtlich heißt:

                          Wäre schön wenn mir jemand fundiert und schnell antworten könnte.
                          Würde das nämlich eigentlich gerne klären, bevor ich die Rechnung bezahle.
                          ist da nichts hypothetisch.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Okay, hab halt die Home noch drei Mal durchgelesen gehabt

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