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Kirchenaustritt: Unterjähriger Wechsel und Fehlermeldung

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    Kirchenaustritt: Unterjähriger Wechsel und Fehlermeldung

    Hallo,

    ich bin im Januar 2022 aus der Kirche ausgetreten.

    ich habe im "Hauptvordruck / Allgemeine Angaben" angegeben, nicht kirchensteuerpflichtig zu sein.

    Im "Hauptvordruck / Sonstige Angaben und Anträge / 10 - Nur bei Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr 2022" habe ich angegeben, im Januar religionszugehörig zu sein und für das Rest des Jahrs nicht.

    Nun erscheint die Fehlermeldung:

    "Angabe der Religionszugehörigkeit für den gesamten Veranlagungszeitraum und Einzelaufstellung nach Monaten bei Wechsel der Religionszugehörigkeit während des Veranlagungszeitraums dürfen nicht gleichzeitig angegeben werden (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

    Fehlermeldungen kommen auch bei Angabe der Religionszugehörigkeit oder bei "Keine Angabe" bei "Allgemeine Angaben".

    Was soll man denn nun wo angeben, um die Fehlermeldung zu beheben? Bei "Allgemeine Angaben" kann man schließlich nicht differenziert nach Monaten splitten.

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße

    Fraap

    #2
    Du musst auf Seite 10 für jedes Monat Angaben machen, also ab Februar für jedes Monat nicht kirchensteuerpflichtig.

    Auf der Seite mit den Personendaten muss keine Angabe ausgewählt werden.

    Die Kirchensteuerberechnung wird aber nach meiner Erfahrung trotzdem fehlerhaft sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      danke für die rasche Antwort. Ich habe jetzt im Hauptvordruck bei " Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit" "Keine Angabe" ausgewählt. Jetzt kommen auch wieder Fehlermeldungen: "Arbeitslohn laut 2. Lohnsteuerbescheinigung Steuerklassen 1 - 5 angegeben, Kirchensteuer jedoch nicht. Gegebenenfalls ist die Kirchensteuer mit dem Wert 0 zu erklären (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

      Das Formular kann ich nach wie vor nicht absenden.

      Viele Grüße

      Friedrich Raap

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        #4
        Wenn bereits im Januar keine Kirchenlohnsteuer mehr einbehalten wurde, musst du in der Anlage N bei der Kirchensteuer eben 0,00 eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Laut Lohnsteuerbescheinigung wurde allerdings 2022 Kirchensteuer einbehalten...

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            #6
            Laut Lohnsteuerbescheinigung wurde allerdings 2022 Kirchensteuer einbehalten...
            Dann trägst du die in der Anlage N und der Anlage Sonderausgaben ein, du warst ja auch im Januar 2022 noch kirchenzugehörig.

            Je nach Bundesland wird ein Austritt im Januar entweder Ende Januar oder erst Ende Februar wirksam.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo, danke nochmal für die Antworten.

              Hab das Problem jetzt gefunden (hätte ich eigentlich draufstoßen können): ich habe unterjährig eine andere Haupttätigkeit aufgenommen (Steuerklasse 1) und bin bei meinem anderen Job in Steuerklasse 6 gekommen. Bei den zwei weiteren Einträgen hätte ich jeweils bei der Kirchensteuer eben 0 eingetragen müssen.

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