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Bescheinigung der privaten Krankenversicherung unvollständig

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    Bescheinigung der privaten Krankenversicherung unvollständig

    Bei der privaten Krankenversicherung gibt es vier einzutragene Werte
    • Beiträge zur Krankenversicherung (Zeile 31)
    • Beiträge zur Plegeversicherung (Zeile 32)
    • erstattete Beiträge (Zeile 33)
    • Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge (Zeile 34)
    in der Bescheinung der Krankenkasse, welche direkt an das Finanzamt übermittelt wird, fehlt der letzte Wert. Das war schon in 2021 so und ist es auch in 2022. Die Krankenkasse sagt, alle vier Werte werden übermittelt. Die von der Krankenkasse per Post an mich verschickte Übersicht enthält auch alle Angaben. ich kann das also manuell nachtragen.

    Trotzdem die Frage, wo könnte der Wert verloren gehen? Oder erzählt die Krankenkasse Blödsinn?

    #2
    Trotzdem die Frage, wo könnte der Wert verloren gehen? Oder erzählt die Krankenkasse Blödsinn?
    Der Wert geht nicht verloren, der wird nicht übermittelt. Das ist bei meiner PKV ebenso. Allerdings steht in der

    schriftlichen Bescheinigung meiner Krankenkasse auch drin, dass die Beträge für Wahlleistungen nicht übermittelt

    wurden. Steuerliche Auswirkungen haben diese weiteren Vorsorgeaufwendungen ja nur selten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Habe mir die drei Seiten der schriftliche Bescheinigung nochmal durchgelesen. Da steht's auch drin, dass der Wert nicht übermittelt wird. Da habe ich mich wohl zu sehr auf die Hotline der Krankenkasse verlassen.

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        #4
        Zur Abrundung: Die Versicherer sind nicht verpflichtet den vierten Wert zu übermitteln, sie könnten und dürften es aber, teilweise wird das auch gemacht. Eine Handhabe gegen den Versicherer besteht somit nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          ... sie könnten und dürften es aber, teilweise wird das auch gemacht.
          Meiner Meinung nach aber nur, wenn man der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt hat. Die anderen Werte müssen seit 2019

          aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übermittelt werden, davor war ebenfalls die Zustimmung unter Angabe der ID erforderlich.

          Die hatte ich unserer PKV zwar erteilt, aber die hat die Beiträge für Wahlleistungen nie elektronisch übermittelt, obwohl sie bei

          uns zwischen 2015 und 2017 wegen der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG sogar steuerliche Auswirkungen hatten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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