Grundsteuer Bremen

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  • chris3000
    Neuer Benutzer
    • 21.02.2023
    • 9

    #1

    Grundsteuer Bremen

    Hallo an Alle,

    in Bremen besitze ich unabhängig von einer Wohnung einen Doppelparker-Tiefgaragenstellplatz, der lt. separatem Grundbucheintrag 0,5/10.000 MEA hat.

    Die Fläche des Grundstücks ist 4353qm, mein Anteil daraus also rein rechnerisch 0,2176qm.

    Dies ist im Bescheid über den Grundsteuerwert auch so korrekt wiedergegeben.

    Allerdings wird auf der Folgeseite dann mit 1qm weiter gerechnet bei der Feststellung des Bodenwertes statt mit den tatsächlichen 0,2176qm.

    Also ca. mit der 4,6 fachen Fläche!
    Entsprechend ist der Bodenwert somit auch 4,6 mal höher, statt 217,60€ sind es 1000€.

    Im entsprechenden Feld bei Elster liess sich bei der Erklärung als kleinster qm Wert nur eine 1 eingeben.

    Ist das tatsächlich so durch die Software vorgegeben oder habe ich da etwas falsch bedient?

    Mir scheint es nicht im Sinne der gewünschten Steuergerechtigkeit, wenn willkürlich eine minimal-qm Zahl (hier: 1qm) vorgegeben wird, die die Realität verzerrt...

    Vielen Dank im Voraus für eine Erklärung...
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Im Bundesrecht gibt es keine speziellen Rundungsvorschriften. Normalerweise wäre der Wert auf 0 abzurunden.

    Du kannst ja Einspruch einlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • chris3000
      Neuer Benutzer
      • 21.02.2023
      • 9

      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Hätte Elster denn eine 0 akzeptiert in dem entsprechenden Feld? Ich kann mich noch erinnern, dass ich versucht habe eine Kommazahl einzugeben, aber bei einer 0 bin ich mir nicht sicher...

      Weisst du das?

      Ich werde in jedem Fall Einspruch einlegen!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Weisst du das?
        Nein, ich müsste das auch erst ausprobieren. Auswendig weiß ich nur, dass beim Bodenrichtwert ein Wert von 0,00 akzeptiert wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        Kommentar

        • chris3000
          Neuer Benutzer
          • 21.02.2023
          • 9

          #5
          Ok, danke...

          Mir erschien eine 0 einfach "zu frech"...

          Falls ich das überhaupt ausprobiert habe... wie gesagt ich erinnere mich nicht mehr...

          Kommentar

          • chris3000
            Neuer Benutzer
            • 21.02.2023
            • 9

            #6
            Das hat mir keine Ruhe gelassen, ich habe das gerade in Elster eingegeben und TATSÄCHLICH kann ich 0qm angeben im GW2 bei den Angaben zur Fläche und dem Bodenrichtwert.....

            Jetzt ist nur die Frage ob meinem Einspruch stattgegeben wird, schließlich habe ich ja Elster "fehlbedient".

            Wagst du eine Prognose?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Wagst du eine Prognose?
              Der sollte schon erfolgreich sein. Man darf im Einspruchsverfahren auch eigene Fehler korrigieren, das war schon immer möglich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • chris3000
                Neuer Benutzer
                • 21.02.2023
                • 9

                #8
                Dein Wort in Finanzbehördens Ohr....

                Danke für den netten Kontakt, bin schon fleißig dabei das in Elster einzutippen!

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                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4281

                  #9
                  Zitat von chris3000 Beitrag anzeigen
                  Dein Wort in Finanzbehördens Ohr....
                  Das ist schon so, innerhalb der Frist ist egal, wen das Verschulden trifft.

                  Kommentar

                  • chris3000
                    Neuer Benutzer
                    • 21.02.2023
                    • 9

                    #10
                    Na, dann wirds ja wohl laufen....

                    Soll ich die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung beantragen?

                    Vor dem Hintergrund, dass es ja eigentlich sowieso klappen müsste macht das dann ja keinen Sinn, oder?

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45997

                      #11
                      Soll ich die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung beantragen?
                      Nein, das macht bei einem Feststellungsbescheid keinen Sinn, da ist ja nichts zu vollziehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • chris3000
                        Neuer Benutzer
                        • 21.02.2023
                        • 9

                        #12
                        Danke, so langsam bekomme ich den Dreh raus...

                        Und weil ich gerade so im flow bin habe ich auch gleich die 2022er Einkommenssteuererklärung begonnen!

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45997

                          #13
                          ... habe ich auch gleich die 2022er Einkommenssteuererklärung begonnen!
                          Es gibt Leute, die sind schon damit fertig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • chris3000
                            Neuer Benutzer
                            • 21.02.2023
                            • 9

                            #14
                            Nicht, wenn das Landesamt für Denkmalpflege noch mit drinhängt!!!!!!!!!!!
                            Weia...

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                            • chris3000
                              Neuer Benutzer
                              • 21.02.2023
                              • 9

                              #15
                              Guten Morgen,

                              kurz als Rückmeldung: Einspruch eingelegt und am Wochenende kam der korrigierte Bescheid mit 0qm als anteilige Grundstücksfläche...

                              Vielen Dank noch einmal und einen guten Start in die Woche!

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