Hallo an Alle,
in Bremen besitze ich unabhängig von einer Wohnung einen Doppelparker-Tiefgaragenstellplatz, der lt. separatem Grundbucheintrag 0,5/10.000 MEA hat.
Die Fläche des Grundstücks ist 4353qm, mein Anteil daraus also rein rechnerisch 0,2176qm.
Dies ist im Bescheid über den Grundsteuerwert auch so korrekt wiedergegeben.
Allerdings wird auf der Folgeseite dann mit 1qm weiter gerechnet bei der Feststellung des Bodenwertes statt mit den tatsächlichen 0,2176qm.
Also ca. mit der 4,6 fachen Fläche!
Entsprechend ist der Bodenwert somit auch 4,6 mal höher, statt 217,60€ sind es 1000€.
Im entsprechenden Feld bei Elster liess sich bei der Erklärung als kleinster qm Wert nur eine 1 eingeben.
Ist das tatsächlich so durch die Software vorgegeben oder habe ich da etwas falsch bedient?
Mir scheint es nicht im Sinne der gewünschten Steuergerechtigkeit, wenn willkürlich eine minimal-qm Zahl (hier: 1qm) vorgegeben wird, die die Realität verzerrt...
Vielen Dank im Voraus für eine Erklärung...
in Bremen besitze ich unabhängig von einer Wohnung einen Doppelparker-Tiefgaragenstellplatz, der lt. separatem Grundbucheintrag 0,5/10.000 MEA hat.
Die Fläche des Grundstücks ist 4353qm, mein Anteil daraus also rein rechnerisch 0,2176qm.
Dies ist im Bescheid über den Grundsteuerwert auch so korrekt wiedergegeben.
Allerdings wird auf der Folgeseite dann mit 1qm weiter gerechnet bei der Feststellung des Bodenwertes statt mit den tatsächlichen 0,2176qm.
Also ca. mit der 4,6 fachen Fläche!
Entsprechend ist der Bodenwert somit auch 4,6 mal höher, statt 217,60€ sind es 1000€.
Im entsprechenden Feld bei Elster liess sich bei der Erklärung als kleinster qm Wert nur eine 1 eingeben.
Ist das tatsächlich so durch die Software vorgegeben oder habe ich da etwas falsch bedient?
Mir scheint es nicht im Sinne der gewünschten Steuergerechtigkeit, wenn willkürlich eine minimal-qm Zahl (hier: 1qm) vorgegeben wird, die die Realität verzerrt...
Vielen Dank im Voraus für eine Erklärung...
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