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Grundsteuer für verpachtetes Ackerland

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    Grundsteuer für verpachtetes Ackerland

    Hallo,
    Ich, 71 Jahre alt, habe MeinElster heute den Grundsteuer für ein verpachtetes Ackerland in BW bearbeitet und stoße auf die Frage von Gemarkung beziehungsweise Flurstück:
    11 zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteile: Zähler, Nenner
    Dabei bin ich der Alleinbesitzer und das Ackerland hat ca.1600m². 2 Fragen:

    1) was muss man bei der genannten Frage 11 bei Zähler und Nenner eintragen?
    2) beiAngaben zur Feststellung 4: Hauptfeststellung und nun kommt ein Problem: entweder als: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen) oder als Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens). Welche ist richtig? Beide akzeptiert Elster nicht. Auch nicht mit Keine Angabe.

    Ich habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb! Der Acker ist verpachtet, -mein einziger Acker und NICHT eingetragen.
    Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
    Erika.



    #2
    Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist schon korrekt.

    Forstwirtschaft.jpg

    In GW1 darfst du den Acker nicht erfassen, nur in GW3 !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Nun komme ich zu einem neuen Problem. Du sagst: In GW1 darfst du den Acker nicht erfassen, nur in GW3 ! Aber "Mein Elster" zeigt mir nur GW1 and GW2. Wie komme ich zu GW3?

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        #4
        Aber "Mein Elster" zeigt mir nur GW1 and GW2. Wie komme ich zu GW3?
        Du musst die Anlage GW3 hinzufügen und die Anlage GW2 entfernen. Wie das bei Mein ELSTER geht, ist hier beschrieben:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Lieber Charlie24
          Du bist ein Engel. Habe geschafft...Bestem Dank!

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