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Anlage Land- und Forstw. oder Grundstück?

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    Anlage Land- und Forstw. oder Grundstück?

    Hallo, ich sitze noch an der Grundsteuererklärung für meine Eltern. Sie haben ein Grundstück, das als Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, und bisher immer unter Grundsteuer B gefallen ist. Es ist teilweise Grünland/Gartenland und Wald mit einem Bach (nicht gewerblich/agrarisch genutz)t. Das FA hat meinen Eltern Anlagen für Grundstück GW2 zugeschickt, aber keine GW3. So wie ich es verstehe, muss für so ein Grundstück aber doch eine Anlage Land- und Fortswirtschaft ausgefüllt werden?

    Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
    Danke.

    #2
    Nur weil es ein wenig Grünland mit ein paar Bäumen drauf gibt, ist es noch lange kein landw. Betrieb. Das war jetzt aber etwas provokat geschrieben. ;-)

    Nein, im Ernst: um was für Flächen geht es denn überhaupt und im welchem Bundesland ist das Grundstück? Sind es mehrere Flurstücke? Ist darauf ein Wohngebäude? Fragen über Fragen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Es ist NRW und das Grundsück ist ca. 3000 qm groß. Keine Gebäude ausser einem verfallenen Gartenhaus (Bestandsschutz soweit ich weiss, also nicht erwähnenswert). Wir haben uns auch gewundert, dass es als Betrieb geführt wird, aber ich verstehe leider auch diese Begrifflichkeiten nicht alle. Und es ist nur ein Flurstück. Galt früher als Grünland und wurde dann in Grünanlage/Mischwald geändert. Bisher auch immer nur Grundsteuer B, denn es existiert ja kein Betrieb.

      Im Anschreiben des FA steht "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" aber es kam auch nur eine Anlage Grundstück mit. Dann würde ich wohl auch einfach nur die ausfüllen?


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        #4
        Im Anschreiben des FA steht "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" aber es kam auch nur eine Anlage Grundstück mit.
        Das passt aber nicht zusammen. Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist über GW3 zu erklären und nicht über GW2.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, das hat mich dann auch gewundert. Die Frage ist, ob es wirklich ein Betrieb ist, es existiert ja kein Betrieb in dem Sinne. Der Grünanlagenteil wird gemäht, ansonsten ist es "einfach Natur", wir entnehmen auch kein Holz oder so. Auch für andere Grundstücke (teilweise Garten/Wald/Unland), die das FA als "Betrieb" führt, kam nur Anlage GW2 mit. Daher kam es mir nicht wie ein Irrtum vor bzw. wie "Formular vergessen mitzuschicken".

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            #6
            In NRW müsste man schon anhand des Aktenzeichens erkennen können, ob es sich um Landwirtschaft handelt oder nicht.

            Ein Betrieb ist nicht erforderlich !

            Forstwirtschaft.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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