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Grundsteuererklärung für Dreiseitenhof mit Vermietung in Sachsen

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    Grundsteuererklärung für Dreiseitenhof mit Vermietung in Sachsen

    Hallo,

    ich möchte für einen Dreiseitenhof in Sachsen die Grundsteuererklärung abgeben.

    Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohngebäude mit ca. 170 m² Wohnfläche, eine ehemaliges Stallgebäude mit ca. 75 m² welches zu Lagerzwecken genutzt wird, eine Scheune mit 200 m², welche zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet ist sowie eine Garage, welche ebenfalls fremdbetrieblich vermietet ist.

    Zum Schluss erscheint der Fehler: Es wurden Angaben zum Ertragswert und zum Sachwert gemacht.

    Muss hier beachtet werden, dass die vermietete Fläche größer ist, als die Wohnfläche? Wenn ja, wie muss dann das Wohngebäude erfasst werden?

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und bedanke mich bereits bei Euch.

    #2
    Es wurden Angaben zum Ertragswert und zum Sachwert gemacht.
    Das ist nicht zulässig ! Du musst vorab die Grundstücksart nach § 249 BewG bestimmen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Das könnte ein gemischt genutztes Grundstück sein, aber das musst du anhand der Wohn- und Nutzflächen selbst ausrechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      ich gehe auch davon aus, dass es ein gemischt genutztes Grundstück ist. Wo trage ich denn dann die Angaben zur Wohnfläche ein? Und was wähle ich für dieses Gebäude für eine Gebäudeart aus?

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        #4
        Wo trage ich denn dann die Angaben zur Wohnfläche ein? Und was wähle ich für dieses Gebäude für eine Gebäudeart aus?
        Die Wohnfläche ist dann nicht gefragt, es sind die Bruttogrundflächen anzugeben. Man kann das Wohngebäude nur als Wohnhaus mit Mischnutzung

        erfassen, sonst steht da nichts zur Auswahl. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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