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Grundsteuer - Nebengebäude - Nutzfläche - Hessen

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    Grundsteuer - Nebengebäude - Nutzfläche - Hessen

    Auf dem Grundstück steht ein Nebengebäude mit 180m² Nutzfläche, darf ich davon die 30m² bis zu denen das Gebäude nicht zu erklären wäre abziehen?

    #2
    Schau mal hier:
    https://finanzamt.hessen.de/grundste...rundsteuer-faq
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Nach Rückfrage beim Finanzamt darf die Fläche, da räumlicher Zusammenhang zum Wohnhaus besteht, als Wohnfläche erklärt werden. Die 30m² dürfen nicht abgezogen werden!

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