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EÜR Fehlerhaft

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    EÜR Fehlerhaft

    Hallöchen,

    habe meine EÜR für 2022 erstellt und festgestellt, dass die Ausgaben fehlerhaft zusammen gerechnet werden und somit die Gesamtsumme nicht stimmt.
    So kann ich die EÜR leider nicht absenden. Habe manuell alles nochmal überprüft, da ist leider etwas noch fehlerhaft! Ist das auch schon jmd aufgefallen?

    Dann habe ich noch eine Frage: die Energiekostenpauschale, können die Selbstständige irgenwo eintragen/beantragen, es hieß ja wir können dies mit der Steuererklärung einholen???
    Mein Mann hat diese vom AG erhalten, haben wir als Selbstständige auch Anrecht?
    VG

    #2
    Dann habe ich noch eine Frage: die Energiekostenpauschale, können die Selbstständige irgenwo eintragen/beantragen,
    Das ist nicht vorgesehen, das Finanzamt weiß doch, an wen es die EPP bereits über die Vorauszahlung geleistet hat.

    Mit Gewinneinkünften hat man auch Anrecht auf die EPP.

    Was die angeblichen Fehler in der EÜR angeht, musst du die schon näher beschreiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In der Anlage EÜR werden die Betriebsausgaben nicht richtig zusammen gerechnet. Somit stimmt mein Gewinn nicht. Ich habe alle eingetragenen Betriebsausgaben nochmal manuell zusammen gerechnet und komme auf den Wert den meine Software vorab auch ausgerechnet hat.Elster hat da irgendwie noch einen Fehler bei der Summenerrechnung,

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        #4
        Elster hat da irgendwie noch einen Fehler bei der Summenerrechnung,
        Deine Angaben sind zu unpräzise, um das überprüfen zu können. Gibt es Einträge in Zeile 85 ? Wurde die Anlage AVEÜR ausgefüllt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe nun beim FA jmd telefonisch erreichen können. Da sagte man mir, dass bis 28.02. es noch zu Überarbeitungen kommen kann und ich die EÜR in einer Woche nochmal aktualisieren soll.
          Ja Anlage AVEÜR ist vorhanden und der Eintrag wurde ordentlich (in meinem Fall->) in Zeile 31 mit übernommen (die Zahlen sind alle ordentlich erfasst nur die Gesamtsumme der Ausgaben stimmt nicht.

          Ich danke trotzdem für die rasche Antwort und andernfalls gebe ich in einer Woche nochmal ein kurzes Feedback dazu. Ich warte erstmal ab

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            #6
            Zitat von Dori Beitrag anzeigen
            In der Anlage EÜR werden die Betriebsausgaben nicht richtig zusammen gerechnet. Somit stimmt mein Gewinn nicht. Ich habe alle eingetragenen Betriebsausgaben nochmal manuell zusammen gerechnet und komme auf den Wert den meine Software vorab auch ausgerechnet hat.Elster hat da irgendwie noch einen Fehler bei der Summenerrechnung,
            Hast Du vielleicht versehentlich Betriebsausgaben unter "nicht abziehbare Aufwendungen" eingetragen statt unter "abziehbare Aufwendungen" ? Das passiert gerne mal bei den Arbeitszimmerkosten oder bei den Bewirtungskosten, weil es da beide Kategorien gibt. In der EÜ tauchen die Positionen dann auf werden aber bei der Summe der Betriebsausgaben nicht berücksichtigt.

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              #7
              Hallo Telepeter, tatsächlich habe ich unter beschränkt abziehbare Betriebsausgaben Einträge gemacht und das ist auch meine Differenz! Habe es vom Vorjahr übernommen, war das verkehrt?

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                #8
                Habe es vom Vorjahr übernommen, war das verkehrt?
                Das wissen wir nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Dori Beitrag anzeigen
                  Habe es vom Vorjahr übernommen, war das verkehrt?
                  Das hängt davon ab, ob es tatsächlich beschränkt abziehbare Betriebsausgaben sind oder nicht. Beispielsweise müssen Bewirtungskosten in einen nicht abziehbaren Teil (30%) und einen abziehbaren Teil (70%) aufgeteilt werden. Arbeitszimmerkosten können beispielsweise auf 1.250 € limitiert sein, der Rest sind nicht abziehbare Kosten. Kommt immer darauf an um was es geht. Wenn der Eintrag im Vorjahr falsch war ist er es auch jetzt und umgekehrt.

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