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Grundsteuer - Muß ich für jedes Grundstück einen Hauptvordruck GW1 ausfüllen?

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    Grundsteuer - Muß ich für jedes Grundstück einen Hauptvordruck GW1 ausfüllen?

    Ich habe mehrere Grundstücke im selben Ort und außerdem in verschiedenen Orten.
    Muß ich für jedes Grundstück einen Hauptvordruck (GW1) ausfüllen plus „Anlage Grundstück (GW2)“ bzw. GW3?
    Oder reicht ein Hauptvordruck für alle Grundstücke (auch in verschiedenen Orten)?
    Plus „Anlage Grundstück (GW2)“ für jedes einzelne Grundstück beifügen?


    #2
    Für jede wirtschaftliche Einheit vergibt das Finanzamt ein Aktenzeichen / eine Steuernummer.
    Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine eigene Erklärung abzugeben.

    Es sind generell nur die Kombinationen
    GW1 + GW2
    GW1 + GW3
    möglich.

    GW2 und GW3 gleichzeitig in einer Erklärung ist nicht erlaubt.

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Und wenn das FA uns 3 Anschreiben mit 3 Aktenzeichen zugeschickt hat, aber nur eine GW1 und 2 GW2? Dann müsste doch eine GW1 reichen, oder hat sich dann das FA vertan?
      Danke für eine Antwort.

      Kommentar


        #4
        Eigentlich soll die Erklärung doch elektronisch über Mein ELSTER eingereicht werden, dafür braucht man doch keine Papiervordrucke.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielleicht hat das Finanzamt die Formulare auf Wunsch von kahuna geschickt. Jedenfalls müssen wie von Charlie24 ausgeführt je AZ separate Formulare ausgefüllt werden. Du könntest zusätzliche Formulare inzwischen auch bei den Finanzbehörden herunterladen, per Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken. Um einer Verwandten zu helfen, musste ich dies einmal machen. Ansonsten erledige ich das mit Mein Elster.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar


            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            ..... Um einer Verwandten zu helfen, musste ich dies einmal machen. Ansonsten erledige ich das mit Mein Elster.
            Hallo timote,
            innerhalb der Verwandschaft kann man das auch mit seinem eigenen Account erledigen ohne Gefahr zu laufen unerlaubte Steuerhilfe zu leisten.

            Tschüß

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              #7
              Danke für die Antworten. Charlie24 Ich helfe meinen Eltern, die das nicht elektronisch können. Kann ja auch nicht sein, dass Internetversiertheit überall als selbstverständlich vorausgesetzt wird.

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                #8
                Ich helfe meinen Eltern, die das nicht elektronisch können
                Aber du kannst das doch hoffentlich und du darfst das ja auch für deine Eltern machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  @holzgoe:
                  innerhalb der Verwandschaft kann man das auch mit seinem eigenen Account erledigen ...
                  Bei der ESt funktioniert das auch. Aber für die Grundsteuer brauchte ich ja Angaben. Da bin ich mit vorbereiteten Formularen dahin gefahren, und wir haben gemeinsam die fehlenden Angaben aus dem Kaufvertrag und anderen Unterlagen herausgesucht. Digital hätte das schlecht funktioniert. Und dieses Forum war mir im Vorfeld eine gute Hilfe (Eigentumswohnung NRW / Eigentumsverhältnisse und Fläche des Grundstücks in Anl. 3 gehen intuitiv eher gar nicht).
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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