Hallo, ich habe im Forum nichts gefunden daher poste ich meine Frage. Es kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Wir haben ein EFH mit dazugehörigen Schuppen/Scheune (Nutzung als Schuppen) die abseits vom EFH stehen. Muss ich diese ebenfalls angeben? Wenn ja, als was? Diese haben eine Nutzfläche von ca. 122 / 263 qm. Waren früher mal Ställe. Ein Schuppen wird nicht genutzt.
Noch eine andere Frage: Wenn ihr Häuser habt (EFH) welche aber leer stehen da nicht mehr nutzbar sind. Deklariert ihr diese als unbebautes Grundstück, oder aber als bebautes und erläutert dies in den Ergänzenden Angaben? Eine Abbruchverpflichtung gibt es nicht. Was mir noch einfällt, müsste die Steuer dann bei unbebauten Grundstücken höher ausfallen?
Danke und viele Grüße
Noch eine andere Frage: Wenn ihr Häuser habt (EFH) welche aber leer stehen da nicht mehr nutzbar sind. Deklariert ihr diese als unbebautes Grundstück, oder aber als bebautes und erläutert dies in den Ergänzenden Angaben? Eine Abbruchverpflichtung gibt es nicht. Was mir noch einfällt, müsste die Steuer dann bei unbebauten Grundstücken höher ausfallen?
Danke und viele Grüße
Kommentar