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Grundsteuer Bundesmodell, EFH mit Scheune/Schuppen

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    Grundsteuer Bundesmodell, EFH mit Scheune/Schuppen

    Hallo, ich habe im Forum nichts gefunden daher poste ich meine Frage. Es kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Wir haben ein EFH mit dazugehörigen Schuppen/Scheune (Nutzung als Schuppen) die abseits vom EFH stehen. Muss ich diese ebenfalls angeben? Wenn ja, als was? Diese haben eine Nutzfläche von ca. 122 / 263 qm. Waren früher mal Ställe. Ein Schuppen wird nicht genutzt.


    Noch eine andere Frage: Wenn ihr Häuser habt (EFH) welche aber leer stehen da nicht mehr nutzbar sind. Deklariert ihr diese als unbebautes Grundstück, oder aber als bebautes und erläutert dies in den Ergänzenden Angaben? Eine Abbruchverpflichtung gibt es nicht. Was mir noch einfällt, müsste die Steuer dann bei unbebauten Grundstücken höher ausfallen?

    Danke und viele Grüße
    Zuletzt geändert von Duundich; 22.02.2023, 16:01.

    #2
    Wenn die Nebengebäude nur für private Zwecke (Abstellräume etc.) genutzt werden, sind die nach Bundesrecht nicht bewertungserheblich,

    es sei denn, sie würden als PKW-Garage genutzt. Dann ist die Anzahl der Stellplätze anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, danke für deine Rückmeldung. Das ist hier nicht der Fall. Bei einem anderen Grundstück aber schon. Dort habe ich es aber auch als Stellplatz angegeben.



      Kann mir jemand mit der zweiten Frage helfen?

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        #4
        Wenn ihr Häuser habt (EFH) welche aber leer stehen da nicht mehr nutzbar sind. Deklariert ihr diese als unbebautes Grundstück, oder aber als bebautes und erläutert dies in den Ergänzenden Angaben? Eine Abbruchverpflichtung gibt es nicht. Was mir noch einfällt, müsste die Steuer dann bei unbebauten Grundstücken höher ausfallen?
        In der Hilfe bei GW1 zur wirtschaftlichen Einheit steht geschrieben: "Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden. ... Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall überlassenen Gebäuden gelten als unbebaut."

        Ob und welche Gemeinde eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke einführt, steht ja noch gar nicht fest. Ich würde dringend aber empfehlen, eine ergänzende Anmerkung bei GW1 Punkt 6 über die Unbewohnbarkeit des Gebäudes und deren wahrscheinlich weiteren (auch zeitlichen) Verwendung zu machen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Danke HundKatzeMaus, das haben wir auch gemacht. In den ergänzenden Angaben erläutert, dass das Gebäude leer steht und es abbruchreif ist. Über die zeitliche Verwendung haben wir noch nichts geschrieben. Werden wir aber machen.
          Zuletzt geändert von Duundich; 24.02.2023, 09:37.

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            #6
            Hallo Duundich, wirklich verstanden habe ich nicht, warum man ein Grundstück, welches steuerrechtlich als unbebaut gilt, dann doch als bebaut erklärt.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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