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Grundst. Land- und Forstwirtschaft BW Flurstücksfl. / bodenge. Fläche unterschiedlich

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    Grundst. Land- und Forstwirtschaft BW Flurstücksfl. / bodenge. Fläche unterschiedlich

    Hallo zusammen,

    ich möchte für meine Lanwirtschaftliches genutztes Flurstück die Grundsteuererklärung erstellen.

    Das Flurstück hat folgende Daten:
    Flurstücksfläche [m²] 2917m²
    Summe bodengeschätzte Fläche [m²] 1456m²
    Summe Ertragsmesszahl 772

    Ein Teil des Flurstückes wird landwirtschaftlich genutzt der andere Teil wird als Garten der angrenzenden Hausbewohner benutzt.

    Wenn ich es richtig verstehe wurden 1456m² mit der Ertragsmesszahl 772 bewertet.

    Nun zu meiner Frage: Wie gehe ich mit den restliche 1461m² um, welche als Garten und nicht landwirtschaftlich genutzt werden?

    #2
    Die Landwirtschaft fällt unter die Grundsteuer A. Hiefür müsstest du meines Wissens als Fläche im Zähler 1456 qm und im Nenner 2917 qm eingeben.
    Die Gartenfläche fällt unter die Grundsteuer B und ist mit einem zusätzlichen Aktenzeichen von dir oder einem anderen Eigentümer?? separat zu erklären.
    Bildet die Gartenfläche eine wirtschaftliche Einheit mit einer Immobilie? Dann ist sie zusammen mit dieser zu erklären.

    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Hiefür müsstest du meines Wissens als Fläche im Zähler 1456 qm und im Nenner 2917 qm eingeben.
      Nein, Zähler und Nenner kann man in GW3 nicht angeben, nur Nutzungen und Ertragsmesszahlen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Bildet die Gartenfläche eine wirtschaftliche Einheit mit einer Immobilie? Dann ist sie zusammen mit dieser zu erklären.
        Nein leider nicht. Die Immobilie steht auf einem eigenen Flurstück für welche ich bereits die Grundsteuererklärung abgeben habe.

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          #5
          @daf: Geört die Gartenfäche denn ebenfalls dir?

          @Charlie24: Ok, in BW gibt man Nutzungen und Ertragsmesszahlen und Flächen an. Beim Bundesmodell geht es mit Zähler und Nenner.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Beim Bundesmodell geht es mit Zähler und Nenner.
            Nur beim Grundvermögen, nicht bei der Landwirtschaft ! Das ist bundesweit so.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von timote Beitrag anzeigen
              @daf: Geört die Gartenfäche denn ebenfalls dir?
              ja die gehört ebenfalls mir.

              Nochmal als Klarstellung falls ich es nicht eindeutig geschrieben habe.

              Es handelt sich um ein Flurstück welches nicht 100% als Landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Die hälfte davon wird als Garten genutzt. Ich muss jetzt für das Flurstück die Grundsteuererklärung abgeben und hierzu das ganze in der GW3 - Anlage erklären.

              Leider finde ich in der möglichen Nutzungsarten keine Auswahl "Garten, Wiese oder vergleichbares"

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                #8
                @Charlie24:
                Nur beim Grundvermögen, nicht bei der Landwirtschaft ! Das ist bundesweit so.
                Sorry, ich habe beim Bundes-Formular Anlage 5 Land- und Forstwirtschaft nicht richtig hingeschaut: Zähler und Nenner beziehen sich nur auf das Flurstück und nicht auf die Nutzungsflächen.

                @daf: Ich fürchte, du verschenkst Geld, wenn du das komplette Flurstück in Anlage GW3 erklärst. Du hast eine Ertragsmeßzahl und würdet sie nicht nutzen. Mögliche Vorgehensweise: Du erklärst zunächst die landwirtschaftliche Fläche mit 1456 qm für Grundsteuer A Landwirtschaft. Auf das Gartengrundstück kannst du ggf. unter ergänzende Angaben hinweisen. Sodann beantragst du ein zweites Aktenzeichen für die Gartenfläche (in Mein Elster unter "Anträge, Einspruch und Mitteilungen / Sonstige Nachricht an das Finanzamt" oder z.B. telefonisch oder per Brief). Unter dem 2. Aktenzeichen erklärst du dann später die Gartenfläche.


                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  timote ich glaube, da irrst du dich. Grundsteuer A ist i.d.R. günstiger als Grundsteuer B. In der Hilfe zur Nutzung steht folgendes geschrieben: "Zu der landwirtschaftlichen Nutzung zählen alle Flächen, die als Acker und Grünland genutzt werden, sowie brachliegende Acker- und Grünlandflächen, sofern sie nicht vorrangig einer der untenstehenden Nutzungen zuzuordnen sind." Das Grundstück findest du doch unter "Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft" von BORIS, oder? Also ist das Grundstück mittels GW3 zu erfassen. Was sagt denn BORIS zur Klassifizierung? Steht da Ackerland-Grünland, oder was? Dann würde ich einfach alles unter der Nutzungart "1 Landwirtschaftliche Nutzung" erfassen. Man könnte ja unter GW1 Punkt 6 eine ergänzende Bemerkung machen, wenn man denn will.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Sorry, ich hatte bei daf die von ihm genannte Anlage GW3 <> Land- und Forstwirtschaft Grundsteuer A (Baden-Würtemberg) mit Anlage 3 Bundesmodell <> Grundsteuer B verwechselt und wollte ihm abraten, unter Grundsteuer B zu erklären. Das wäre dann aber in BW die Anlage GW2.

                    Fazit für daf: Du kannst auch nach meiner unmaßgeblichen Meinung bei GW3 bleiben. ;-)
                    SCJ timote
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