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    Bar Unterhalt

    Liebe Elsterforumteilnehmer,

    mein Tochter ist alleinerziehend, war auch nicht verheiratet mit dem Kindsvater. Das Kind ist 2 Jahre alt und der Kindsvater zahlt ihr als Ausgleich 400.-€ monatlich, da sie nur 25 Std. pro Woche arbeitet. Nun möchte der Vater diesen Unterhalt bei den Steuern ansetzen. Muss dann meine Tochter dies in ihrer Einkommenssteuer Erklärung auch angeben und falls ja, in welcher Anlage. Die Recherche im Netz gestaltet sich schwierig, da immer nur vom Unterhaltzahler die Rede ist.

    #2
    Unterhaltszahlungen im Rahmen des § 33a EStG gehören bei der unterstützten Person nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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