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Zeile 50 Anlage V wenn nur Mieteinnahmen aus Grundstücksgemeinschaften existieren

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    Zeile 50 Anlage V wenn nur Mieteinnahmen aus Grundstücksgemeinschaften existieren

    Hallo,

    wie sollte folgender Sachverhalt mit Elster erfasst werden:

    Es existieren Mieteinnahmen ausschließlich aus mehreren Grundstücksgemeinschaften. Ich bekomme vom jeweiligen Feststellungsfinanzamt die Bescheide über die „gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“ zugeschickt. Die dort für mich festgestellten Einkünfte gebe ich in meiner Einkommensteuererklärung in der Anlage V an (Zeile 25/26/27). Kosten die ich für die ich für die jeweiligen Objekte selbst getragen habe werden als Sonderwerbungskosten in der jeweiligen einheitlichen und gesonderten Feststellung berücksichtigt.

    Wie sollen nun Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung angegeben werden die keines der konkreten Objekte aus den Grundstücksgemeinschaften betreffen (und damit nicht als Sonderwerbungskosten berücksichtigt werden)?

    Wenn man Einkünfte aus einem bebauten Grundstück hat (das nicht über eine Grundstücksgemeinschaft erfasst wird) könnte man diese einfach in Zeile 50 bei den Sonstigen Werbungskosten mit "dazu mogeln". Das scheint in der Praxis wohl auch häufig so zu passieren.

    Die Eintragung von Werbungskosten in Zeile 50 Anlage V führt aber dazu, dass Elster mindestens die Adresse für ein Vermietungsobjekt möchte („Auf der Anlage V muss mindestens die Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung angegeben werden (1. Anlage V)“).
    Wenn aber nur Mieteinnahmen aus Grundstücksgemeinschaften existieren ist das ein Problem.

    Derartige Kosten können zum Beispiel Fortbildungen mit Reisekosten zum Thema Immobilen sein.

    Dasselbe Problem bestünde doch z.B. auch bei vorweggenommenen Werbungskosten (Fahrtkosten, Reisekosten) für Besichtigungen die letztlich nicht zu einem Immobilienkauf und Vermietung führen.

    Danke bereits für alle Hinweise!

    #2
    Derartige Werbungskosten gehören eben doch (anteilig oder wie auch immer) zu den konkreten Objekten und sind dort als Sonderwerbungskosten zu erklären. Damit stellt sich das Eingabeproblem in der Anlage V nicht mehr.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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