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Zweitwohnsitz der NICHT im Ausland liegt und Werbungskosten

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    Zweitwohnsitz der NICHT im Ausland liegt und Werbungskosten

    Guten Tag liebes Forum,

    ich habe 2 Fehlermeldungen, wobei die vermutlich doppelt ist da ich im letzten Jahr zwei Einträge für Zweitwohnsitze habe und der Fehler damit im Zusammenhang steht.


    Es liegen Eintragungen zur Größe der Zweitwohnung des doppelten Haushalts im Ausland oder zu den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland vor. Bei den allgemeinen Angaben zum doppelten Haushalt fehlt jedoch die Eintragung, dass der doppelte Haushalt im Ausland liegt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A, 1. doppelte Haushaltsführung).
    Anlagen N / Anlage N (Martin ) / Werbungskosten — ohne Beträge laut Zeile 73 bis 76 — / 19 - Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung / Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung (1. Eintrag)
    1 - Allgemeine Angaben



    Ich habe keinen doppelten Haushalt im Ausland, alle Zeilen mit Auslandsbezug sind leer, (auch keine 0 eingetragen). Eine Suche im Forum hatte ergeben, dass im alten Elster Zeile 79/80 relevant sein kann, diese Zeile finde ich in MeinElster jedoch überhaupt nichtmehr.

    Hat jemand die Möglichkeit mir Hilfestellung zu geben?

    Welche Informationen von mir können bei der Eingrenzung des Fehlers helfen?

    Und noch eine Frage: Wenn ich meinen Zweitwohnsitz umziehen muss (aufgrund von Eigenbedarfskündigung des Vermieters) kann ich dafür irgendwo eine Pauschale eintragen?


    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Martin
    Zuletzt geändert von Martin1986; 24.02.2023, 13:55.

    #2
    Beitrag kann gelöshct werden.. nachdem ich den Post verfasst habe, habe ich dann doch den fehlerhaften Eintrag bei der Größe der Wohnung im AUSLAND gefunden...

    Kommentar


      #3
      Beitrag kann gelöshct werden.
      Man kann ihn auch stehen lassen. Dass die Wohnungsgröße nur im Ausland eine Rolle spielt, ist hier häufiger ein Thema.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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