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Ust 2022 Nullmeldung

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    Ust 2022 Nullmeldung

    Hallo,
    Ich bin zum 1.1. 2022 mit meiner PV in die Kleinunternehmerregelung gewechselt und muss nun ja eine Nullmeldung abgeben.
    Sehe ich das richtig das ich nur in Zeile 34 eine Null eingeben muss und das wars? Also in Zeile 32 muss nichts eingeben werden?

    Vielen Dank
    Markus


    #2
    Du musst in der Umsatzsteuererklärung deine Umsätze als Kleinunternehmer erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zeile 33 wäre natürlich noch angebracht. Wo Zeile 32 ist hab ich jetzt auf Anhieb nicht gefunden.

      Womöglich reichen die Zeilen 33 und 34 noch nicht. Wenn da noch ein Hinweis erfolgt, dann braucht es halt noch eine Null im Formular, evtl. in Zeile 167.

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        #4
        Hab mich vertippt, ich meinte Zeile 33, nicht Zeile 32. Da ich 2022 keine Umsätze hatte dürfte eine 0 in Zeile 34 ausreichen? Zeile 33 bezieht sich ja auf das letzte Jahr mit Regelbesteuerung.

        Kommentar


          #5
          Diese Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden darf. Dazu ist der Vorjahresumsatz natürlich zu prüfen.

          Aber ganz egal! Füll die Erklärung aus. Wenn Du dann Hinweise kriegst, dann kannst Du immer noch hier fragen. Es macht doch keinen Sinn, im Vorfeld darüber zu diskutieren, ob der Vorjahresumsatz bei Kleinunternehmern wichtig ist.

          Kommentar


            #6
            Da ich 2022 keine Umsätze hatte dürfte eine 0 in Zeile 34 ausreichen?
            Warum solltest du mit deiner PV-Anlage 2022 keine Umsätze erzielt haben ? Die Anlage ist doch nicht defekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Diese Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden darf. Dazu ist der Vorjahresumsatz natürlich zu prüfen.

              Aber ganz egal! Füll die Erklärung aus. Wenn Du dann Hinweise kriegst, dann kannst Du immer noch hier fragen. Es macht doch keinen Sinn, im Vorfeld darüber zu diskutieren, ob der Vorjahresumsatz bei Kleinunternehmern wichtig ist.
              So werd ichs machen. Vielen Dank

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