Meine Frau ist gestorben, ich habe in der ESt-Erklärung verw. seit 3.12.21 angegeben, aber ich komme nicht aus der gemeinsamen veranlagung heraus - sprich kann die Eintragungen für meine Frau nicht löschen
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Um welches Jahr geht es ? Wenn das 2022 ist, dürfen keine Angaben zur Ehefrau mehr gemacht werden,
auch zur Veranlagungsart darf nichts mehr angegeben werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Natürlich kann man die Angaben zur Ehefrau löschen. Wenn dir das zu mühselig ist, startest du eine neue Erklärung... ich will keine angaben machen, aber ich bekomme die Seiten in der ESt-Erklärung nicht weg.
ohne Datenübernahme aus dem Vorjahr und machst nur Angaben zu deiner Person.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hier kannst Du nachlesen, wie Du Anlagen entfernen kannst: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
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Das steht auf Seite 2 des Hauptvordrucks vor den Daten der Ehefrau, Die kann man Zeile für Zeile löschen und dann auf Seite 3 das HäkchenSchon auf der Startseite steht u.a. "Nur bei gemeinsamer Veranlagung..."
bei der Veranlagungsart entfernen. Ich weiß nicht, welches Häkchen du auf der Startseite des Formulars meinst.Freundliche Grüße
Charlie24
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Das Häkchen, dass zeigt, ob auf der Seite Angaben gemacht wurden? Das sollte doch weg sein, wenn alle Angaben auf dieser Seite entfernt wurden.
Einen Knopf, um alle Angaben auf einer Seite zu entfernen, gibt es nicht.
Insofern ist es eine Frage, ob man nicht mit einem nackten Formular ohne Übernahme aus dem Vorjahr, aber am besten mit Abruf von Bescheinigungen, nicht schneller ist.
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Wie beschrieben, zeigt der Haken nur an, dass auf der entsprechenden Seite Eintragungen sind, und verweise auf meinen letzten Beitrag.Zitat von FritzSh Beitrag anzeigen
vor jeder Zeile ist ein Häkchen - das bekomme ich nicht weg
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Das ist richtig. Insofern man danach die Erklärung auf Fehler prüft, führt natürlich jede Stelle, wo noch Angaben stehen, die zur Ehefrau gehören, zu einem Fehler.Zitat von FritzSh Beitrag anzeigenBedeutet das, dass ich auf den Seiten meiner Frau jedes Feld einzeln löschen müsste, bevor das Häkchen verschwindet?
Daher wurde ja schon mehrfach postuliert, dass ein Beginn mit leerem Formular plus Abruf von Bescheinigungen effektiver sein könnte.
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Schau hier, https://forum.elster.de/anwenderforu...nanzverwaltung
das ist erklärt wie es gemacht wird. Nur Mut.
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