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Anlage KAP, Bescheinigungen nachträglich einlesen

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    Anlage KAP, Bescheinigungen nachträglich einlesen

    Hallo,

    ich habe einen Entwurf für meine Einkommensteuererklärung 2022 erstellt. Nun habe ich noch nachträglich die Anlage KAP eingefügt. Hier stehen noch alle Werte auf Null. Wie kann ich nachträglich die Werte aus den Bescheinigungen der Banken einlesen?

    Bes Weiteren habe ich bemerkt, dass die Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben aus den Bescheinigungen bei meiner Frau übernommen wurde, bei mir jedoch nicht. Mir ist aufgefallen, dass die Übernahmen aus Bescheinigungen nicht immer vollständig sind.
    Zuletzt geändert von udokarl; 25.02.2023, 12:50.
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Zur ersten Frage: ja. Allerdings werden immer alle Bescheinigungen übernommen und die alten Werte gelöscht.

    Dies betrifft insbesondere die Werte zur Kirchensteuer bei den Sonderausgaben. Da werden bei jedem Abruf alle Einträge gelöscht, es gewinnt also die letzte Bescheinigung, bei dir also die von der Frau. Wenn du deine nochmals abrufst, wäre die Kirchensteuer der Frau weg und deine wieder da.

    Im übrigen sind die Bescheinigungen von Kap für das automatische ausfüllen nutzlos. Es sind nur die ausgenutzten Freistellungsaufträge dort, und da Mein Elster nicht weiß, ob die nach 16 oder 17 sollen, wird gar nichts übernommen.

    Kommentar


      #3
      Das Problem mit der Kirchensteuer existiert jetzt schon mehrere Jahre und ist deshalb auch hier angepinnt: https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben

      Zu dem über die Freistellungsaufträge tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag ist noch anzumerken, dass die Bescheinigungen

      auch deshalb nicht für die Übernahme taugen, weil bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten keine Aufteilung erfolgt.

      Falls die Anlage KAP beigefügt wird, müssen die Werte aus den Steuerbescheinigungen der Banken abgeschrieben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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