Kinderbetreuungskosten

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  • hjhkl43
    Neuer Benutzer
    • 25.02.2023
    • 12

    #1

    Kinderbetreuungskosten

    Guten Abend,

    ich finde weder o.a. Rubrik noch die "Allgem. Angaben zum Kindschaftsverhältnis".

    Nach Anlage Kind, in der lediglich der Name eingetragen werden kann, erscheint sofort Anlage N.

    Gibt es eine Erklärung dazu ?

    Gruß, Achim
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Die Kinderbetreuungskosten sind auf Teilseite 13 der Anlage Kind einzutragen.

    Kommentar

    • hjhkl43
      Neuer Benutzer
      • 25.02.2023
      • 12

      #3
      Alles klar, danke !

      Kommentar

      • hjhkl43
        Neuer Benutzer
        • 25.02.2023
        • 12

        #4
        Die "berücksichtigungsfähigen Gesamtaufwendungen der Eltern" betragen gem. Eintragung 1.422. Meine Tochter, alleinerziehend, beansprucht die "Aufteilung des Höchstbetrages" zu 100%. Die Eltern werden nicht zusammen veranlagt, Streit gibt es auch nicht. Dennoch betragen die "berücksichtigungsfähigen Aufwendungen lt. Ausdruck nur 822. Was liegt dem wohl zugrunde ?

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Was ist denn in den Zeilen 76 bis 82 eingetragen?

          Kommentar

          • hjhkl43
            Neuer Benutzer
            • 25.02.2023
            • 12

            #6
            Fehler lag bei mir, Betrag falsch eingetragen, Angelegenheit erledigt !

            Besten Dank.

            Kommentar

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