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Fahrten zu Vorstellungsgesprächen

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    Fahrten zu Vorstellungsgesprächen

    Hallo ,

    mein Mann ist mit dem Auto im Jahr 2021 zwecks Vorstellungsgesprächen mehrere tausend Kilometer durch Deutschland gefahren. Hotelkosten sind ebenfalls angefallen.

    Kann mir jemand sagen, ob man die Kosten dafür geltend machen kann?

    Wenn ja - werden diese Kosten unter Werbekosten eingetragen? Sollte man gleich Belege mitliefern?

    Vielen Dank .

    VG, Marmark

    #2
    Zitat von Marmark Beitrag anzeigen
    Hallo ,

    mein Mann ist mit dem Auto im Jahr 2021 zwecks Vorstellungsgesprächen mehrere tausend Kilometer durch Deutschland gefahren. Hotelkosten sind ebenfalls angefallen.
    Dann waren das Werbungskosten für die Steuererklärung 2021.

    Generell müssen bei elektronischer Abgabe der Erklärung Belege nur vorgehalten und erst auf Nachfrage eingereicht werden. Allerdings hindert einen niemand, eher ungewöhnliche Kosten direkt zu belegen.

    Kommentar


      #3
      Also ich kenne das so, dass der potentielle neue Arbeitgeber die Kosten für ein Vorstellungsgespräch übernimmt, vorausgesetzt er das nicht bei der Terminvereinbarung schon ausgeschlossen oder der Bewerber hat sich ohne konkrete Terminvereinbarung dort vorgestellt. Im Internet habe ich das auch noch mal recherchiert und dort wurde auch einhellig folgende Meinung vertreten:

      "Bewerbende haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein zum Gespräch einladendes Unternehmen die anfallenden Anfahrtskosten übernimmt. Grundsätzlich gilt diese Verpflichtung, wenn das Unternehmen:
      1. eine ausdrückliche Einladung zum Gespräch und
      2. keine Aussagen über die Kostenübernahme macht.
      Beide Aspekte müssen zutreffen. Die Regelung zur Kostenübernahme ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten (§670 BGB). Zudem besteht die Verpflichtung unabhängig davon, ob im Anschluss an das Vorstellungsgespräch ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht. Sie gilt außerdem auch dann, wenn ein Arbeitgebender eine externe Unternehmensberatung oder ähnliches beauftragt, um Kandidat:innen zu finden und einzuladen."

      Aber wenn der potentielle neue Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, dann können man die angemessenen Aufwendungen als Werbungskosten aufführen - aber: teilweise erstattete Kosten sind abzuziehen; z.B. der AG erstattet nur die Fahrtkosten, aber nicht eine erforderliche Übernachtung inkl. Verpflegung, dann können diese bei der Steuer angegeben werden. Aber lese mal selber die Tipps z.B. unter https://www.steuertipps.de/beruf-job...euererklaerung
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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