Hörte, daß geplant ist, die Erbschaftssteuererklärung demnächst auch auf Elster abgeben zu können
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Hörte, daß geplant ist, die Erbschaftssteuererklärung demnächst auch auf Elster abgeben zu können
über Mein ELSTER möglich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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"demnächst" == "nicht vor ein paar Jahren"
Im Ernst: Die technischen Voraussetzungen (Datenart "Erbschaftsteuer" im ERiC - Elster-Client) wurden erst letzten November in einer allerersten Version implementiert (mit Testmerkerzwang); die Softwarehersteller arbeiten gerade daran, das in ihre Software zu implementieren (was vermutlich auch für die Programmierer der ELSTER-Website gilt - intern verwenden die ja auch nur den ERiC); ein Produktivbetrieb von neuen Steuerarten ist erfahrungsgemäß ab der übernächsten ERiC-Version möglich; das wäre also ab November 2023. Frühestens - und wenn nix dazwischenkommt.
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Soweit absehbar, werde ich die nächsten Jahre zwar keine Erbschaftsteuererklärungen mehr einreichen müssen, aber die Frage ist:
Kommt nur die Datenart Erbschaftsteuer oder kommt auch die Bewertung von Grundstücken und Betrieben für Zwecke der Erbschaftsteuer ?
Die Feststellungserklärung dafür musste ich in den 5 Erbfällen, mit denen ich seit 2013 befasst war, nämlich in jedem Fall ebenfalls einreichen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenKommt nur die Datenart Erbschaftsteuer oder kommt auch die Bewertung von Grundstücken und Betrieben für Zwecke der Erbschaftsteuer ?
elster186.png
Ob die Bewertung evtl. innerhalb der Erbschaftsteuererklärung stattfindet. kann ich auf die Schnelle nicht sagen (aber wohl eher nicht).
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Ob die Bewertung evtl. innerhalb der Erbschaftsteuererklärung stattfindet. kann ich auf die Schnelle nicht sagen (aber wohl eher nicht).
Für die Bewertung sind in der Regel auch andere Finanzämter zuständig. Die Erbschaftsteuerfestsetzung ist ja in praktisch allen Bundesländern
auf bestimmte Finanzämter konzentriert. So ist z. B. das Finanzamt Amberg auch für Nürnberg zuständig:
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...2021-12-01.pdf
Freundliche Grüße
Charlie24
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Die Freischaltung der Webformulare für die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung ist ja schneller erfolgt als gedacht.
https://www.elster.de/eportal/formul...rbschaftsteuer
https://www.elster.de/eportal/formul...chenkungsteuer
Was allerdings wie erwartet noch nicht angeboten wird, sind die Feststellungserklärungen zur Ermittlung von Bedarfswerten.Freundliche Grüße
Charlie24
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