Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung jetzt auch in Mein ELSTER verfügbar

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  • Denza
    Neuer Benutzer
    • 24.07.2022
    • 9

    #1

    Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung jetzt auch in Mein ELSTER verfügbar

    Hörte, daß geplant ist, die Erbschaftssteuererklärung demnächst auch auf Elster abgeben zu können
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Hörte, daß geplant ist, die Erbschaftssteuererklärung demnächst auch auf Elster abgeben zu können
    Kann sein, aber das wissen wir hier im Anwenderforum nicht. Einspruch gegen einen Erbschaftsteuerbescheid ist bereits jetzt

    über Mein ELSTER möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1695

      #3
      "demnächst" == "nicht vor ein paar Jahren"

      Im Ernst: Die technischen Voraussetzungen (Datenart "Erbschaftsteuer" im ERiC - Elster-Client) wurden erst letzten November in einer allerersten Version implementiert (mit Testmerkerzwang); die Softwarehersteller arbeiten gerade daran, das in ihre Software zu implementieren (was vermutlich auch für die Programmierer der ELSTER-Website gilt - intern verwenden die ja auch nur den ERiC); ein Produktivbetrieb von neuen Steuerarten ist erfahrungsgemäß ab der übernächsten ERiC-Version möglich; das wäre also ab November 2023. Frühestens - und wenn nix dazwischenkommt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Soweit absehbar, werde ich die nächsten Jahre zwar keine Erbschaftsteuererklärungen mehr einreichen müssen, aber die Frage ist:

        Kommt nur die Datenart Erbschaftsteuer oder kommt auch die Bewertung von Grundstücken und Betrieben für Zwecke der Erbschaftsteuer ?

        Die Feststellungserklärung dafür musste ich in den 5 Erbfällen, mit denen ich seit 2013 befasst war, nämlich in jedem Fall ebenfalls einreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1695

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Kommt nur die Datenart Erbschaftsteuer oder kommt auch die Bewertung von Grundstücken und Betrieben für Zwecke der Erbschaftsteuer ?
          Also im Entwicklerhandbuch liefert "Bewertung" keinen Treffer - da gibts nur das hier:

          elster186.png

          Ob die Bewertung evtl. innerhalb der Erbschaftsteuererklärung stattfindet. kann ich auf die Schnelle nicht sagen (aber wohl eher nicht).

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Ob die Bewertung evtl. innerhalb der Erbschaftsteuererklärung stattfindet. kann ich auf die Schnelle nicht sagen (aber wohl eher nicht).
            Nein, da werden für Grundstücke zwar vorläufige Angaben zum Verkehrswert gemacht, aber das ersetzt die konkrete Bewertung regelmäßig nicht.

            Für die Bewertung sind in der Regel auch andere Finanzämter zuständig. Die Erbschaftsteuerfestsetzung ist ja in praktisch allen Bundesländern

            auf bestimmte Finanzämter konzentriert. So ist z. B. das Finanzamt Amberg auch für Nürnberg zuständig:



            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45931

              #7
              Die Freischaltung der Webformulare für die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung ist ja schneller erfolgt als gedacht.





              Was allerdings wie erwartet noch nicht angeboten wird, sind die Feststellungserklärungen zur Ermittlung von Bedarfswerten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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