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    Probleme beim Belegabruf

    Hallo Forumsmitglieder,
    ich habe meine Einkommensteuererklärung 2022 in "Mein Elster" als Übernahme aus der letztjährigen Erklärung (für 2021) begonnen. Seit einigen Tagen sind nun auch alle Belege für meine Frau (gemeinsame Veranlagung) und mich im Belegabruf sichtbar. Meine Frau und ich sind seit 1.4.2022 Rentner und die DRV und die VBL haben Rentenbescheinigungen elektronisch mit korrekten Daten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich hat für mich mein früherer Arbeitgeber Jahreslohnsteuerbescheinigungen zur Verfügung gestellt. Wenn ich nun in "Mein Elster" den Belegabruf starte passieren zwei Fehler / Auffälligkeiten
    1) Ich starte zunächst den Belegabruf für mich und anschließend für meine Frau. Danach sind für meine Frau alle Eintragungen korrekt übernommen, aber für mich ist die komplette Anlage R gelöscht.
    => Ist dieses Problem bekannt und gibt es hier einen workaround?
    2) Mein ehemaliger Arbeitgeber hat die Meldung ans Finanzamt offensichtlich korrigiert. Ich sehe daher für gleiche Zeiträume mehrere Jahreslohnsteurbescheinigungen. Die Meldung mit dem letzten Datum ist die korrekte. Durch den Belegabruf wird aber immer die falsche (erste) Bescheinigung für die Datenübernahme herangezogen.
    => Gibt es eine Möglichkeit, um den Belegabruf selektiv vorzunehmen?
    Vielen Dank im voraus für eine Hilfestellung.
    u14cs

    #2
    Zitat von u14cs Beitrag anzeigen
    1) Ich starte zunächst den Belegabruf für mich und anschließend für meine Frau. Danach sind für meine Frau alle Eintragungen korrekt übernommen, aber für mich ist die komplette Anlage R gelöscht.
    => Ist dieses Problem bekannt und gibt es hier einen workaround?
    Ich kann mich nicht erinnern, dass solch ein Effekt hier schon berichtet wurde. Es ist bekannt, dass bei der Kirchensteuer als Sonderausgaben alle anderen Einträge gelöscht werden, aber dass Anlagen des anderen Ehegatten entfernt werden, lese ich zum ersten Mal.
    Ich gehe davon aus, dass die Steuer-IDs korrekt Mann und Frau zugeordnet sind?
    Was ist denn, wenn erst für die Frau und dann für den Mann abgerufen wird? Verschwindet dann die Anlage R der Frau?

    Zitat von u14cs Beitrag anzeigen
    2) Mein ehemaliger Arbeitgeber hat die Meldung ans Finanzamt offensichtlich korrigiert. Ich sehe daher für gleiche Zeiträume mehrere Jahreslohnsteurbescheinigungen. Die Meldung mit dem letzten Datum ist die korrekte. Durch den Belegabruf wird aber immer die falsche (erste) Bescheinigung für die Datenübernahme herangezogen.
    => Gibt es eine Möglichkeit, um den Belegabruf selektiv vorzunehmen?
    Nein, man kann in Mein Elster leider keine Bescheinigungen (de)selektieren.

    Kommentar


      #3
      Hallo multi,
      herzlichen Dank für die Rückmeldungen. Zu Problem 1) ... es ist verrückt. Wenn ich dem Vorschlag folge und zuerst die Belege meiner Frau abrufe und dann erst meine eigenen, dann verschwindet tatsächlich die Anlage R meiner Frau.
      Es ist zwar nicht professionell, aber ich mache zunächst folgendes.
      A) Ich mache zunächst den Belegabruf für meine Frau.
      B) Ich notiere mir alle Daten und die Positionen der Eintragungen im Formular.
      C) Ich verlasse das Formular ohne Speicherung.
      D) Ich starte erneut das Ursprungsformular und mache dort nur den Belegabruf für mich
      E) Jetzt trage ich alle Angaben aus (B) manuell ins Formular ein und speichere

      Frage: Falls es sich tatsächlich hier um einen Software-Fehler (und keinen Bedienfehler) handelt, gibt es eine hotline an die ich das Problem melden kann?
      MfG
      u14cs

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        #4
        Bei uns mit zwei Anlagen N wird beim Abruf für den einen keine Anlage vom anderen entfernt.
        Einen Fall mit zwei Anlagen R kann ich nicht ausprobieren, Es würde mich aber ehrlich gesagt wundern, wenn es bei zwei Anlagen R mit dem Bescheinigungsabruf ein generelles Problem gäbe.

        Was ist denn mit den anderen Daten, wenn in einem Entwurf versucht wird, für beide abzurufen (Stammdaten, Vorsorgeaufwendungen...)?

        Ansonsten:

        Bitte wenden Sie sich an die ELSTER-Hotline.

        Zum Kontaktformular

        Telefon: 0800 52 35 055
        Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55
        Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung der Servicenummer zusätzliche Kosten anfallen.

        Die ELSTER-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
        Bitte beachten Sie, dass es sich bei der ELSTER-Hotline um eine rein technische Hotline handelt, die ausschließlich Fragen zu technischen Problemen beantwortet.
        Die Bearbeiter der Hotline können nicht auf Steuerdaten der Anrufer zugreifen.
        Vielmehr werden den Beschäftigten der Hotline nur die Daten des Anrufers bekannt, die der Anrufer selbst mitteilt.

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