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    Renten

    Guten Morgen,
    ich hänge beim Elster-Online.
    Meine Frau ist seit 1. 10. in Rente und ich habe die ZVK Leistungen aus Zeile 1 der Mitteilung im Zeile 4 im Formular eingetragen.
    Unsicherheit Nr. 1: Wo trage ich den Betrag Nr. 5 der Mitteilung ein?
    Unsicherheit Nr. 2: Die Nr. 6 bis 9 c sind ohne Angaben, wenn ich aber keine weiteren Einträge mache, bekomme ich eine Fehlermeldung
    "Bei den Leistungen aus einem Pensionsfonds müssen der Betrag und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag gemeinsam erklärt werden (1. Rente; Anlage R-AV / bAV der Ehefrau / der Person B).Nächstes Jahr ist es dann einfacher, aber ich bin kurz davor, aufzugeben
    Gruß aus Hannover von Rainer

    #2
    Zu empfehlen ist die Nutzung der vom Finanzamt bereitgestellten Daten (Einfüllen von Formularen). Dann sollten die Beträge im richtigen Feld landen. Dazu musst Du einen Freischaltcode für Deine Frau beantragen, den sie dann mit der Post bekommt und den Du einmalig bei Elster eingeben musst. Danach kannst Du dann mit Deinem Abrufcode die Daten abrufen. Die Beantragung erfolgt hier:
    Formulare und Leistungen>Bescheinigungen verwalten>Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen>Abrufberechtigung beantragen

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      #3
      Wurde denn die erste Rente auch schon in die Anlage R eingetragen?

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        #4
        Der Betrag lt. Ziff. 5 der Leistungsmitteilung der ZVK gehört in Zeile 15 der Anlage R-AV / bAV bei der Ehefrau.

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          #5
          Wenn die Beträge lt. Ziffer 1 und lt. Ziffer 5 der Leistungsmitteilung als Formular eingefüllt werden erscheinen sie als zwei Renten in der Anlage R-AV / bAV, einmal in Zeile 4 und einmal in Zeile 15. Du kannst das händisch mal genau so versuchen (unter 1 - Leistungen auf "Rente hinzufügen" und dann für die beiden Beträge getrennte Einträge erstellen). Am einfachsten ist wie schon gesagt die Freischaltung zum Belegabruf, dann sollte das automatisch an den richtigen Stellen landen.

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            #6
            Ganz herzlichen Dank für die großartige und schnelle Hilfestellung. Ich werde tatsächlich für uns beide die Freischaltung beantragen, wir sind mittlerweile beide Rentner und dann wird das ab 2023 sehr einfach. Diesmal ist halt ein "angefangenes Jahr" und das ist etwas holperig.
            Nochmal Danke schön aus Hannover
            Rainer

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              #7
              Guten Morgen Telepeter,
              vielleicht darf ich noch einmal eine "dusselige" Frage nachschieben.
              Ich habe jetzt den Abrufcode und auch die Bescheinigungen abgerufen, die Werte sind aber nicht übernommen worden.
              Wo ist mein Fehler? Muss ich ggf. ein neues Formular aufmachen und dann erst abrufen oder . . .
              Für eine letzte Hilfestellung wäre ich Dir unglaublich dankbar.
              Merci und ein schönes Wochenende wünsche ich aus dem verschneiten Hannover
              Rainer

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                #8
                Ich habe jetzt den Abrufcode und auch die Bescheinigungen abgerufen, die Werte sind aber nicht übernommen worden.
                Die nachträgliche Übernahme ist nur bei geöffnetem Entwurf der Einkommensteuererklärung möglich. Der Start des Abrufs erfolgt über den

                Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten.

                Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Großartig, hat sofort funktioniert. 2024 kenne ich mich dann aus und es ist einfacher, weil wir beide Rentner für das ganze Jahr waren.
                  Herzlichen Dank und schönes Wochenende
                  Rainer

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                    #10
                    Hallo Rainer_der_Rentner,

                    Und natürlich die KV/PV-Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwand - Zeilen 16 und 18 nicht vergessen einzugeben!

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Und natürlich die KV/PV-Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwand - Zeilen 16 und 18 nicht vergessen einzugeben!
                      Das erledigt der Bescheinigungsabruf automatisch und inzwischen auch dann fehlerfrei, wenn Beiträge für mehr als eine Rente einzutragen sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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