Ich habe einen Anteil an einem Gemeinschaftsweg "nach badischem Landrecht". Wo muss ich diesen Anteil angeben? Beim Eintrag zum Flustück (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nennner)? Muss ich dann unter " 4 - Eigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte" die anderen Eigentümer angeben? Wenn ich dort "Alleineigentümer" angebe, fängt Elster an zu meckern, da ich ja schon unter Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 1/3 angegeben habe.
 
							
						
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anteile am Gemeinschaftsweg Baden-Württemberg
				
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