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Grundsteuer - Gewerbe in Bayern

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    Grundsteuer - Gewerbe in Bayern

    Hi,

    Auf einem Grundstück in Bayern, steht ein Haus, ein Nebengebäude, ein Stall, und ein Garage.
    In dem Haus auf dem Erdgeschoss befindet sich ein Gewerbe, welches vermietet ist. Im Obergeschoss befindet sich ein Wohneigentum.
    Das Haus ist im Allein-Eigentum.

    Kann man vielleicht in diesem Fall den 50 qm und den 30 qm Freibetrag zweimal abziehen?

    Viele Grüße
    Viktoria
    Zuletzt geändert von Viktoria93; 27.02.2023, 15:49.

    #2
    Kann man vielleicht in diesem Fall den 50 qm und den 30 qm Freibetrag zweimal abziehen?
    Nein, der Freibetrag gilt nur im Zusammenhang mit Wohnnutzung und nicht je Gebäude, sondern für die wirtschaftliche Einheit insgesamt.

    Siehe Art. 2 Abs. 2 und 3 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wäre möglich das Garage (z.B. 30 qm) und ein Teil dem Stall (z.B. 20 qm) auch als Garagen eingeben?
      Neben dem Garage ist gleich der Stall. Die Wand entfernen wäre eine Möglichkeit?

      Kommentar

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