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    Anlage KAP

    Sollte ich in Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" eine "1" eintragen?
    Und in Zeile 7 "Kapitalerträge" meine Guthabenzinsen bei der BHW in Höhe von 3,31 €?
    Wo trage ich Zinsen für mein Darlehen bei der BHW (21,19 €) ein?
    Für eine Antwort sehr dankbar.
    Gruß akrasch

    #2
    1. Das kommt darauf an, was du mit der Anlage Kap bezweckst. Tendenziell aber ja (wobei ich bezweifle, dass man da in Mein Elster eine 1 eintragen kann).
    2. Wenn du die Erträge erklären willst oder musst, dann ja.
    3. Die gehören nicht nach Kap. Bei einer selbst genutzten Immobilie Privatvergnügen, sonst ggfs Werbungskosten aus Vermietung.

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      #3
      In Zeile 5 kann man keine 1 eintragen, dort musst Du ggf. einen Haken machen.

      Zu welcher Einkunftsart gehören die Zinsen an die BHW bei Dir?

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        #4
        Vielen Dank Multi Und L.E. für die schnelle Antwort.
        1. Guthabenzinsen aus Bausparvertrag: Muss ich wegen 3,31 € überhaupt die Anlage KAP ausfüllen?
        2. Darlehenszins aus Bauspardarlehen: Wo trage ich die ein und muss ich das wegen 21,19 € überhaupt?
        Wozu ratet ihr mir?
        Noch mal, vielen Dank für eine Antwort.
        Gruß akrasch

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          #5
          Zitat von akrasch Beitrag anzeigen
          1. Guthabenzinsen aus Bausparvertrag: Muss ich wegen 3,31 € überhaupt die Anlage KAP ausfüllen?
          2. Darlehenszins aus Bauspardarlehen: Wo trage ich die ein und muss ich das wegen 21,19 € überhaupt?
          1. Da die Zinsen beim BSV der inländischen Besteuerung unterlagen (also entweder freigestellt waren oder Abgeltungssteuer einbehalten wurde), muss deswegen nicht die Anlage KAP ausgefüllt werden.
          2. Bereits beantwortet.

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