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Energiepreispauschale im Minijob

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    Energiepreispauschale im Minijob

    Guten Abend zusammen,
    da ich ein absoluter Anfänger bin, wenn es um Steuererklärungen geht, benötige ich einmal eure Hilfe. Im Jahr 2022 war ich in einem Minijob, habe die Energiepreispauschale allerdings nicht ausgezahlt bekommen, da ich erst im Oktober angefangen habe. Welche Angaben muss ich nun in der Einkommensteuererklärung machen, wenn ich ausschließlich den Minijob und die nicht ausgezahlte Energiepreispauschale angeben möchte? Eine Übersicht zu allen erforderlichen Angaben wäre hilfreich, da bei der jetzigen Berechnung 0 Euro herauskommen und ich mir daher unsicher bin, ob ich einen Fehler gemacht oder etwas vergessen habe.

    Vielen, vielen Dank
    Tom
    Zuletzt geändert von Tom14x; 27.02.2023, 21:22.

    #2
    Du fügst dem Hauptvordruck die Anlage Sonstiges bei. In der kannst du Angaben zur Zahlung bzw. Nichtzahlung der EPP machen.

    Immer vorausgesetzt, du hast 2022 keine weiteren Einkünfte erzielt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du fügst dem Hauptvordruck die Anlage Sonstiges bei. In der kannst du Angaben zur Zahlung bzw. Nichtzahlung der EPP machen.

      Immer vorausgesetzt, du hast 2022 keine weiteren Einkünfte erzielt.
      Energiepreispauschale bei pauschal besteuertem Arbeitslohn (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)


      Nur bei Bezug von Einnahmen nach § 40a EStG aus

      - einer kurzfristigen Beschäftigung,

      - einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und / oder

      - einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.
      13 Ich hatte im Jahr 2022 Einnahmen aus den genannten Beschäftigungen / Tätigkeiten.
      14 Die Energiepreispauschale wurde mir durch meinen Arbeitgeber ausgezahlt, von dem ich den pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen habe. Nein
      Sind diese Angaben ausreichend oder muss ich noch entsprechende Belege vorweisen?

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        #4
        Sind diese Angaben ausreichend oder muss ich noch entsprechende Belege vorweisen?
        Belege müssen nur eingereicht werden, wenn das Finanzamt Belege anfordert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Belege müssen nur eingereicht werden, wenn das Finanzamt Belege anfordert.
          Also muss ich nur die oben genannten Angaben machen und das war's? Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung in etwa?

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            #6
            Zitat von Tom14x Beitrag anzeigen

            Also muss ich nur die oben genannten Angaben machen und das war's? Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung in etwa?
            Zwischen drei Wochen und drei Monaten ist alles realistisch. Die Bearbeitung hat aber sicher noch nicht begonnen.

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              #7
              Zur Bearbeitungsdauer siehe hier (immer wieder schön der Thread): Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt? - ELSTER Anwender Forum
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                immer wieder schön der Thread
                Ha, der ist elf geworden, vor ein paar Tagen

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