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    Abfindung

    Hallo ans Forum,
    bei der Steuererklärung für 2022 ist aufgefallen das der vormalige Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung meinen Abfindungsbetrag nicht unter -
    10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, sondern in - 19. Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre, eingetragen.
    Auf meine Anfrage zur Korrektur wurde mir mitgeteilt das eine Korrektur nicht möglich ist und ich das bei der Lohnsteuererklärung rückwirkend einfordern könnte.
    Meine Frage a. stimmt die Antwort des AG und b. Werde ich mit der Steuererklärung nicht schlechter gestellt da ich anders steuerlich eingestuft wurde.

    Im voraus vielen Dank
    Zuletzt geändert von Picard777; 28.02.2023, 09:17. Grund: nicht aussagekräftiger Betreff

    #2
    Egal was der Arbeitgeber gemacht hat, entscheidend ist die richtige rechtliche Bewertung in der Steuererklärung. Wurde zuviel Steuer einbehalten, gibt es was zurück und umgekehrt.

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