Vollrentnerin mit Midijob

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  • BWN
    Neuer Benutzer
    • 28.02.2023
    • 6

    #1

    Vollrentnerin mit Midijob

    Hallo Forumuser,

    ich habe eine Frage, die ich nicht über die Suche beantwortet bekommen habe. Meine Mutter ist seit 8 Jahren Rentnerin und hat seit 4 Jahren einen Midijob. Nun wurde sie vom FA angeschrieben, dass sie eine Steuererklärung abgeben soll. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigung als Midijob angemeldet. In Anlage R habe ich ihre Rentenbezüge (rund 1200€/Monat) und in Anlage N ihre Midijob-Einkünfte (knapp 10.000€/Jahr) eingetragen. Nun wirft die vorläufige Berechnung eine Nachzahlung von rund 1700€ aus. Habe ich die falschen Felder für den Midijob erwischt bzw. muss er nicht mit Steuerklasse "1", wie auf der Steuerkarte aufgeführt, in die Anlage N angegeben werden? Hat noch jemand einen Tipp für mich?

    Gruß
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Bei 10 T€ auf Lohnsteuerkarte dürfte keine Lohnsteuer einbehalten worden sein.
    Für ihre Rente hat sie anscheinend keine Steuer voraus bezahlt.
    Für die Einkommensteuererklärung werden beide Einkünfte zusammen gerechnet. Da kann doch nichts anderes als eine deutliche Steuerzahlung rauskommen.

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    • BWN
      Neuer Benutzer
      • 28.02.2023
      • 6

      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Ich war nur irritiert, weil sie bei der Aufnahme des Midijobs beim FA nachgefragt hatte und da hieß es, dass der Arbeitgeber die Steuern abführt..

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        ... weil sie bei der Aufnahme des Midijobs beim FA nachgefragt hatte und da hieß es, dass der Arbeitgeber die Steuern abführt..
        Was den Midijob angeht, stimmt das ja auch, aber nicht für die Rente. Hast du die Rente vollständig erfasst, also auch den Rentenanpassungsbetrag ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Zitat von BWN Beitrag anzeigen
          da hieß es, dass der Arbeitgeber die Steuern abführt..
          Natürlich tut er das, aber nicht für die Rente sondern nur die Lohnsteuer für den Job. Und die dürfte Null gewesen sein.

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          • BWN
            Neuer Benutzer
            • 28.02.2023
            • 6

            #6
            Ich habe den Rentenanpassungsbetrag eingetragen. Ist doch "Rente neu" minus "Renta alt", oder?

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            • BWN
              Neuer Benutzer
              • 28.02.2023
              • 6

              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Natürlich tut er das, aber nicht für die Rente sondern nur die Lohnsteuer für den Job. Und die dürfte Null gewesen sein.
              Genau bei Lohnsteuer steht "0€".

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #8
                Ist doch "Rente neu" minus "Renta alt", oder?
                Der Rentenanpassungsbetrag umfasst alle Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr. Bei Frauen mit Kindererziehungszeiten

                kann man den nicht selbst berechnen, es sei man hat sehr gute Kenntnisse zu Rentenwerten und deren Ermittlung. Ich würde die Information

                über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten bei der Rentenversicherung anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

                Am besten ab dem Jahr, in dem die Mutter den Midijob aufgenommen hat. Seitdem wäre nämlich auch Einkommensteuer angefallen.

                Du kannst für deine Mutter zusätzlich auch den Bescheinigungsabruf einrichten, aber der funktioniert nur bis 2019.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • BWN
                  Neuer Benutzer
                  • 28.02.2023
                  • 6

                  #9
                  Okay. Vielen Dank für den Hinweis. Ich darf für 2019-2021 die Erklärung nachreichen und habe die Unterlagen jetzt erst einmal angefordert.

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    Ich darf für 2019-2021 die Erklärung nachreichen
                    Dafür taugt dann der Bescheinigungsabruf noch. Einrichten kannst du den bei Mein ELSTER über Formulare & Leistungen >

                    > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen. Deine Mutter erhält dann einen Brief mit einem

                    Freischaltcode. Nach der einmaligen Freischaltung dauert es bis zu 2 Tage, bis alle Bescheinigungen abrufbar sind.

                    Das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn du auch selbst für den Bescheinigungsabruf freigeschaltet bist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • BWN
                      Neuer Benutzer
                      • 28.02.2023
                      • 6

                      #11
                      Ist erledigt. Danke

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4268

                        #12
                        Zitat von BWN Beitrag anzeigen
                        Ich darf für 2019-2021 die Erklärung nachreichen
                        Zum Glück mildern die wegen Corona verlängerten Fristen den Verspätungszuschlag. Mindestens 25€/Monat ist schon nicht ganz billig.

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45933

                          #13
                          ... mildern die wegen Corona verlängerten Fristen den Verspätungszuschlag
                          Den wird dir Mein ELSTER allerdings nicht berechnen, auch die Nachzahlungszinsen wirft die Steuervorausberechnung nicht aus,

                          die sind allerdings jetzt deutlich gesenkt worden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • Hilfsprofi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 04.11.2021
                            • 519

                            #14
                            Nur der Vollständigkeit halber, Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen.

                            Kommentar

                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45933

                              #15
                              Nur der Vollständigkeit halber, Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen.
                              Bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs kann man die nicht vergessen, beim manuelles Ausfüllen eigentlich auch nicht mehr.

                              Die ist als einzige Anlage bereits vorausgewählt, was natürlich nicht garantiert, dass sie auch ausgefüllt wird.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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