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Grundsteuererklärung Hessen

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    Grundsteuererklärung Hessen

    Hallo zusammen,

    Ich bin gerade dran an der Grundsteuer Erklärung.
    Meine Ehefrau und ich sind im Besitz von zwei Grundstücken die direkt aneinander liegen.
    Das eine ist als Wohngebäude deklariert und Das andere als landwirtschaftliche Grundstück mit Lagerhalle.
    Dazu haben wir noch 4 Wiesen die verpachtet sind.
    Vom Finanzamt. Habe ich zwei Aktenzeichen Nummern bekommen, mit der einen konnte ich auch beim Liegenschaftskatasteramt die vier Grundstücksflächen für die Wiesen anfordern. Das andere Aktenzeichen vermute ich jetzt mal gehört zu unserem Wohnhaus. Nun stellt sich mir die Frage wo ich das landwirtschaftliche Grundstück mit der Lagerhalle unterbringen soll. In der Erklärung mit der Anlage Landwirtschaft kann ich ja kein Zusatz zusätzliches Grundstück mit angeben, hier meckert Elster rum dass es nicht zulässig ist.
    Wie muss ich vorgehen, hat jemand eine Idee oder hab ich nicht so undeutlich ausgedrückt?

    VG dikazi

    #2
    In der Erklärung mit der Anlage Landwirtschaft kann ich ja kein Zusatz zusätzliches Grundstück mit angeben, hier meckert Elster rum dass es nicht zulässig ist.
    Eigentlich müsste das aber dort möglich sein. Was meckert Elster denn da an?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Hallo und danke für deine Nachricht.
      Es erscheint immer das die Anlage Grundstück (HGrSt 2) bei landwirtschaftlicher Nutzung nicht zulässig wäre?

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        #4
        Das stimmt, die Lagerhalle musst du auch bei Landwirtschaft unterbringen.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Das stimmt, die Lagerhalle musst du auch bei Landwirtschaft unterbringen.
          Wo muss das da rein? In Anlage Land- und Forstwirtschaft (HGrSt 3) oder im imHauptvordruck (HGrSt 3)

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            #6
            Wo muss das da rein? In Anlage Land- und Forstwirtschaft (HGrSt 3) oder im imHauptvordruck (HGrSt 3)
            Bei Land- und Forstwirtschaft dürfen im Hauptvordruck keine Flurstücke erfasst werden, wobei das in Hessen doch ohnehin nicht vorgesehen ist.

            Die mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden überbauten Flächen werden als Hofstelle erfasst, das setzt allerdings einen aktiven Betrieb voraus.

            Oben ist aber von Verpachtung die Rede.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Es sind nur die 4 Flurstücke(Wiesen) verpachtet, das Landwirtschaftliche Grundstück ist eigentlich eine leerstehende Lagerhalle mit Garagen das zum Teil (1 Garage) vermietet ist.
              Habe nun das Flurstück mit der Lagerhalle als Hofstelle erfasst, eine andere Möglichkeit finde ich nicht?

              Danke für Eure Hilfe hier!!!

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                #8
                Habe nun das Flurstück mit der Lagerhalle als Hofstelle erfasst, eine andere Möglichkeit finde ich nicht?
                Die Frage ist allerdings, ob das wirklich zulässig ist und da habe ich doch erhebliche Zweifel. Wo taucht das Flurstück denn

                in der bisherigen Einheitsbewertung auf ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Leider ist der Einheitswertbescheid nicht auffindbar.
                  wie komme ich da nur weiter?

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                    #10
                    Wenn ich mir das Hessische Grundsteuergesetz so durchlese, dann bleiben zwar Garagen bis zu 100 m² anrechnungsfrei, aber eine leerstehende

                    Lagerhalle, von der kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr bewirtschaftet wird, kommt da nicht vor. Nach § 234 Abs. 6 BewG zählen zur Hofstelle

                    nur die Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus landwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Das ist ja nicht der Fall.

                    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de...jlr-GrStGHEpP2
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Im Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist aber das Flurstück als Landwirtschaftliche Benutzung deklarierte oder?
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                        #12
                        Im Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist aber das Flurstück als Landwirtschaftliche Benutzung deklarierte oder?
                        Das mag ja so sein, aber was hilft dir das, wenn es tatsächlich nicht mehr so genutzt wird ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Ok, das heißt ich könnte das nur so mit der Hofstelle machen wenn die Landwirtschaft noch angemeldet wäre?

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                            #14
                            Die Regelung in § 234 Abs. 6 BewG ist doch eindeutig:

                            Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort
                            land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.


                            In Bayern und Niedersachsen gibt es davon Ausnahmen, aber in Hessen habe ich keine spezielle Regelung gefunden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich komme glaube so nicht weiter. Versuche einen Einheitswertbescheid vom FA zu bekommen.

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