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Kirchenaustritt im Jahre 2022

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    Kirchenaustritt im Jahre 2022

    Hallo zusammen,

    Ich bin am 3.11.2022 aus der Kirche ausgetretten (NRW) jetzt wollte ich meine Steuererklärung machen und habe im Hauptvordruck angegeben das ich katholisch war im Jahr 2022.
    Bei den Sonstigeb abgeben musste ich dann für jeden Monat meine relegionszugehöhrigkeit auswählen. Dort habe ich dann bis auf den Montat Dezember bei allen katholisch eingetragen.

    Bei der Prüfung wird mir nun gesagt das ein Fehler besteht. Dieser besagt: "Angaben der Religionzugehörigkeit für den gesamten Veranlagungszeitraum und einzelaufstellung nach Monaten bei welchsel der Religionzugehörigkeit während des verlagerubgszeitraum dürfen nicht gleichzeitig angegeben werden."

    Kann mir jemand sagen was das bedeutet und was ich anders machen muss?



    #2
    Bei der monatsweisen Erklärung, die in deinem Fall richtig ist, muss unter Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit auf keine Angabe

    umgestellt werden. Die Fehlermeldung ist doch verständlich.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort
      ​​​​​
      ​​Jetzt habe ich noch den Hinweis bekommen "dass bei der Angabe eines unterjährigen religionswechsel die steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."

      Könnten mir einer sagen womit es sich dabei auf sich hat.

      Danke bin ein wenig verunsichert, weil es das erste Mal ist das ich meine Steuererklärung mache.

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        #4
        Könnten mir einer sagen womit es sich dabei auf sich hat.
        Die Kirchensteuerberechnung, die Mein ELSTER liefert, ist in diesen Fällen zumeist nicht richtig. Darauf wird eben hingewiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Im Steuerbescheid, den Du später bekommst, stimmt dann die Berechnung natürlich.

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