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Zusammenveranlagung wegen Eheschließung

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    Zusammenveranlagung wegen Eheschließung

    Hallo

    Wahrscheinlich wurde die Frage schon öfters gestellt...aber wie immer findet man sie nicht so schnell

    Wir haben letztes Jahr geheiratet und möchten jetzt die Steuer zusammen machen.
    Wir haben beide einen separaten Elster Zugang.

    Wie ist der genaue Ablauf jetzt

    #2
    Ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab, mit einem Zugang eurer Wahl. Ehemann ist evtl. günstiger, weil die Daten der Ehefrau nur noch ergänzt werden müssen (bei Übernahme der Daten aus dem Vorjahr). Bei Vorjahr Ehefrau muss der Stpfl. gewechselt werden. Falls die Ehefrau eine Pflichtveranlagung war, sollte deren FA informiert werden, um Erinnerungen zu vermeiden. Wahrscheinlich bekommt ihr eine neue Steuernummer.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 02.03.2023, 12:43.

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      #3
      Wie ist der genaue Ablauf jetzt
      Ihr müsst euch entscheiden, in welchem der 2 Konten ihr die gemeinsame Erklärung erstellen wollt. Dort sollte dann der Bescheinigungsabruf

      für den anderen Ehegatten beantragt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Ihr gebt eine gemeinsame Steuererklärung ab, mit einem Zugang eurer Wahl. Ehemann ist evtl. günstiger, weil die Daten der Ehefrau nur noch ergänzt werden müssen (bei Übernahme der Daten aus dem Vorjahr). Bei Vorjahr Ehefrau muss der Stpfl. gewechselt werden. Falls die Ehefrau eine Pflichtveranlagung war, sollte deren FA informiert werden, um Erinnerungen zu vermeiden. Wahrscheinlich bekommt ihr eine neue Steuernummer.
        Wir werden meinen Zugang nehmen.
        Kann ich jetzt einfach die Daten meiner Frau eingeben oder muss ich diesen Belegabruf unbedingt beantragen?

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          #5
          Zitat von KasiDB Beitrag anzeigen
          Kann ich jetzt einfach die Daten meiner Frau eingeben oder muss ich diesen Belegabruf unbedingt beantragen?
          Du musst den Becheinigungsabruf für die Frau nicht nutzen (genausowenig wie für dich selbst). In diesem Fall wäre die Freischaltung für den Abruf ihrer Bescheinigungen natürlich überflüssig.

          Kommentar


            #6
            Also muss ich jetzt noch irgendetwas machen, oder trage ich sie einfach mit ihrer Steuernummer ein und gut?

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              #7
              Das ist kein Fehler. Ohne Bescheinigungsabruf hast Du halt mehr Aufwand beim Ausfüllen der übrigen Angaben.

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                #8
                Zitat von KasiDB Beitrag anzeigen
                trage ich sie einfach mit ihrer Steuernummer ein und gut?
                Du kannst ja nur eine Steuernummer angeben. Und Ihr werdet auch nur eine, eine gemeinsame eben, haben.

                Am besten lässt Du die Steuernummer erst mal weg und beantragst eine neue. Wer weiß, unter welcher Steuernummer Ihr als Ehepaar dann geführt werdet.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Du kannst ja nur eine Steuernummer angeben. Und Ihr werdet auch nur eine, eine gemeinsame eben, haben.

                  Am besten lässt Du die Steuernummer erst mal weg und beantragst eine neue. Wer weiß, unter welcher Steuernummer Ihr als Ehepaar dann geführt werdet.
                  Jetzt nochmal für mich zum Verständnis.
                  Ich mache unter meinem Account ein neues Formular der Steuererklärung auf. Dort gebe ich keine Steuernummern an. Gebe alles für mich und meine Frau an und gut ist.

                  Ist das jetzt richtig so?

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                    #10
                    Dort gebe ich keine Steuernummern an. Gebe alles für mich und meine Frau an und gut ist.

                    Ist das jetzt richtig so?
                    Genauso machst du das ! Das Finanzamt vergibt für die Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Genauso machst du das ! Das Finanzamt vergibt für die Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer.
                      Dankeschön euch allen!

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