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Feststellungserklärung Hinweis bzgl. Einkünften aus Land- u. Forstwirtschaft

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    Feststellungserklärung Hinweis bzgl. Einkünften aus Land- u. Forstwirtschaft

    Hallo zusammen,

    beim Prüfen der Feststellungserklärung für eine Grundstücksgemeinschaft mit Einkünften aus V u. V erhalte ich trotz mehrfacher Überprüfung immer wieder folgende Hinweise für alle Beteiligten:

    Bitte ergänzen Sie für den Beteiligten Nummer 1 auf der Anlage FE 5 die Einlagen in die Gesamthandsbilanz / in das Gesamthandsvermögen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, gegebenenfalls mit 0.
    Betroffene Formularfelder
    • Anlage FE 2 / Feststellungsbeteiligte
      • 6 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen
    • Anlagen FB / Anlage FB
      • 2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten
    • Anlage FE 5 / Feststellungsbeteiligte
      • 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen
    Es gibt gar keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für diese Gemeinschaft und ich habe dies meines Erachtens auch nirgends angegeben.

    Hat jemand von Euch einen Tipp, wo der Fehler liegen könnte? Oder ist das so immer vorgegeben?

    Viele Grüße in die Runde!
    Ann


    #2
    Für welches Jahr erstellst du denn die Erklärung ? Bei nur V u. V-Einkünften werden weder die Anlage FE 2 noch die Anlage FE 5 benötigt.

    Es gab in einem Jahr nach meiner Erinnerung mal einen fehlerhaften Hinweis in der Webanwendung. Der konnte aber ignoriert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es betrifft das Jahr 2021. Neben den Einlagen werden auch die Entnahmen gefordert.

      Die Anlagen FE 2 und FE 5 habe ich gelöscht. Der Hinweis bleibt unverändert.

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        #4
        Im Ignorieren bin ich nicht so gut ;-))
        Aber Du hast Recht. Es ist nur ein Hinweis.

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          #5
          Aber Du hast Recht. Es ist nur ein Hinweis.
          Und der ist für die Einkunftsart V u. V fehlerhaft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank!!!

            Dann kann ich den ersten Part jetzt abschließen :-)))

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