In der Einkommenssteuer Erklärung kein Grundfreibetrag berücksichtigt?

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  • Henke
    Neuer Benutzer
    • 04.03.2023
    • 1

    #1

    In der Einkommenssteuer Erklärung kein Grundfreibetrag berücksichtigt?

    Hallo zusammen,

    Ich bin Steuerklasse 3 und meine Frau 5. Wir haben Zusammenveranlagung. Wenn ich die Steuererklärung eingebe abzüglich Kirchensteuer und Kinderfreibetrag und Werbungskosten sind wir bei 30.000 Einkommen Splittingtarif. Sehe aber nirgendwo das der Grundfreibetrag von 10347 pro Person berücksichtigt ist wodurch sich eine Steuernachzahlung ergibt. Mit dem Freibetrag müssten wir dann ja nur noch bei 10.000 sein und Steuern zurückbekommen?
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Der Grundfreibetrag ist schon in die Steuertabellen (beim Grundtarif einfach, beim Splittingtarif zweifach) eingearbeitet.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      ... ist schon in die Steuertabellen (beim Grundtarif einfach, beim Splittingtarif zweifach) eingearbeitet.
      Bei den Lohnsteuertabellen der Steuerklasse 3 wird ebenfalls der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt.

      Bei der Steuerklassenkombination 3/5 sind Nachzahlungen an der Tagesordnung, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Probiere mal den Steuerrechner des Bundesfinanzminsteriums, da wird es ggf. optisch klarer: https://bmf-steuerrechner.de/

        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

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