Hallo zusammen,
ich würde gerne in Anlage V die Renovierungskosten von ca 10,000 € für ein Badezimmer einer von mir vermieteten Wohnung auf 2 Jahre aufteilen.
In Punkt 13 in "Auf bis zu 5 Jahre auf zu teilende Erhaltungsaufwendungen" steht in Zeile 42 :einmal "GESAMTAUFWAND 2022" und dann weiterhin : "Davon 2022 abzuziehen ... soundsoviel Werbungskosten". Das klingt nicht schlecht.
Ich würde da jetzt gern hinschreiben : Gesamtaufwand 2022 10.000€ und in 2022 abzuziehen : 5.000 €
Aber WAS muss denn dann da im nächsten Jahr (also 2023) hingeschrieben werden ?? - also unter "Gesamtaufwand" nächstes Jahr, also 2023 ? Denn da will ich dann ja die 2. Hälfte der Kosten, also wiederum 5.000 € geltend machen. WIE ??
Ich möchte es wirklich nicht versauen. Es ist ein hoher Steuerabzug.
Kann mir bitte jemand sagen, wie es richtig gemacht wird, damit es vom Finanzamt für Steuererklärung 2022 UND auch 2023 akzeptiert wird. Bitte.
ich würde gerne in Anlage V die Renovierungskosten von ca 10,000 € für ein Badezimmer einer von mir vermieteten Wohnung auf 2 Jahre aufteilen.
In Punkt 13 in "Auf bis zu 5 Jahre auf zu teilende Erhaltungsaufwendungen" steht in Zeile 42 :einmal "GESAMTAUFWAND 2022" und dann weiterhin : "Davon 2022 abzuziehen ... soundsoviel Werbungskosten". Das klingt nicht schlecht.
Ich würde da jetzt gern hinschreiben : Gesamtaufwand 2022 10.000€ und in 2022 abzuziehen : 5.000 €
Aber WAS muss denn dann da im nächsten Jahr (also 2023) hingeschrieben werden ?? - also unter "Gesamtaufwand" nächstes Jahr, also 2023 ? Denn da will ich dann ja die 2. Hälfte der Kosten, also wiederum 5.000 € geltend machen. WIE ??
Ich möchte es wirklich nicht versauen. Es ist ein hoher Steuerabzug.
Kann mir bitte jemand sagen, wie es richtig gemacht wird, damit es vom Finanzamt für Steuererklärung 2022 UND auch 2023 akzeptiert wird. Bitte.
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