Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

In Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    In Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilen

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne in Anlage V die Renovierungskosten von ca 10,000 € für ein Badezimmer einer von mir vermieteten Wohnung auf 2 Jahre aufteilen.
    In Punkt 13 in "Auf bis zu 5 Jahre auf zu teilende Erhaltungsaufwendungen" steht in Zeile 42 :einmal "GESAMTAUFWAND 2022" und dann weiterhin : "Davon 2022 abzuziehen ... soundsoviel Werbungskosten". Das klingt nicht schlecht.
    Ich würde da jetzt gern hinschreiben : Gesamtaufwand 2022 10.000€ und in 2022 abzuziehen : 5.000 €
    Aber WAS muss denn dann da im nächsten Jahr (also 2023) hingeschrieben werden ?? - also unter "Gesamtaufwand" nächstes Jahr, also 2023 ? Denn da will ich dann ja die 2. Hälfte der Kosten, also wiederum 5.000 € geltend machen. WIE ??
    Ich möchte es wirklich nicht versauen. Es ist ein hoher Steuerabzug.
    Kann mir bitte jemand sagen, wie es richtig gemacht wird, damit es vom Finanzamt für Steuererklärung 2022 UND auch 2023 akzeptiert wird. Bitte.

    #2
    2023 wird das unter Aufwendungen aus 2022 eingetragen, da ist dann kein Gesamtaufwand mehr anzugeben, der ist ja 2022 entstanden.

    Es sind nur noch die 5.000 € unter zu berücksichtigender Anteil aus 2022 zu erklären, voraussichtlich dann in Zeile 46 der Anlage V.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie für die Erklärung.
      Das muss dann heißen, dass die Gesamtkosten nur in dem Jahr in der Steuererklärung erscheinen, in dem sie auch gezahlt wurden. ((Oder gibt es doch noch einen anderen versteckten Platz für die Aufwendungen aus dem Vorjahr, den ich noch nicht sehe ?))
      In den folgenden Steuererklärungen gebe ich dann nur dieselbe Position (also Badrenovierung) mit demselben Rechnungsdatum an und lasse das Feld "Gesamtaufwand in 20..." einfach frei.
      Dazu gebe ich denjenigen Teil der Werbungskosten, der aktuell berücksichtigt werden soll an. UND in Zeile 46 den Teil der Werbungskosten, der in dem jeweiligen ...xy Jahr schon berücksichtigt worden ist. Richtig so ?
      Dann müsste das Finanzamt bei jeder aktuellen Steuererklärung auf die Info aus der Steuererklärung des Jahres davor zurückgreifen.
      Klappt denn das ? Ist das vertrauenswürdig ?
      Rechnet nicht der Finanzamtscomputer nur einfach stur die ihm jeweils bekannten Daten ab ??

      Kommentar


        #4
        Der Gesamtaufwand wird nur in dem Jahr angegeben, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde bzw. die Rechnungen bezahlt wurden.

        In den Folgejahren werden in den Zeilen 43 bis 46 nur noch die Beträge eingetragen, die bei gleichmäßiger Verteilung auf das jeweilige

        Jahr entfallen. Da sind keine Angaben zu Rechnungen oder Firmen mehr zu machen, auch nicht dazu, was noch offen ist.

        Im Formular für 2022 ist das jüngste Jahr für diese Angaben 2021 und das älteste das Jahr 2018. Im Formular für 2023 werden dann

        in den Zeilen 43 bis 46 die Jahre 2019 bis 2022 verfügbar sein. Zusammen mit dem aktuellen Jahr wird immer ein 5-Jahreszeitraum

        abgedeckt, mehr als 5 Jahre lässt § 82b EStDV ja nicht zu. Man muss beim Gesamtaufwand auch nicht jede Rechnung einzeln

        erfassen, du kannst in Zeile 42 auch einfach nur angeben Badrenovierung und die Summe aller Rechnungen beim Gesamtaufwand

        eintragen. Wenn das Finanzamt Belege sehen will, fordert es die selbst an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank. Ich denke, ich habe es kapiert.

          Kommentar


            #6
            Hallo zusammen,

            sorry, aber ich habe irgendwie dasselbe Problem nur die Lösung habe ich für mich aus diesem Text heraus noch nicht gefunden.
            Ich habe in 2021 eine Reparatur in Höhe von 10000 Euro gehabt und auf 5 Jahre verteilt. Damals habe ich das im Gesamtbetrag 2021 eingetragen und davon dann 2000 Euro als Werbungskosten abgezogen. Jeweils in der Zeile 42.
            Jetzt für 2022 müsste ich eigentlich keinen Gesamtaufwand 2022 eintragen. Aber wo trage ich dann die 2000 Euro Abschreibung für 2022 ein?
            Wenn ich das eintrage in "davon abzuziehen: Werbungskosten", erhalte ich zwar keinen Fehler aber das System berechnet mir keinen Steuerbetrag mehr. Es kommt folgende Meldung:
            "Anlage V: Auf der Anlage V sind bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen der Gesamtaufwand und der im aktuellen Jahr abziehbare Anteil nicht gemeinsam eingetragen."

            Was mache ich falsch?

            Kommentar


              #7
              Also ich MEINE, inzwischen Folgendes verstanden zu haben. :
              Du lässt in dem Jahr das gesamte Feld für Gesamtaufwand usw. ganz frei. Du gibst nur in der Tabelle "zu berücksichtigender Anteil aus dem Jahr soundsoviel" an, wieviel jetzt im aktuellen Jahr aus dem Gesamtaufwand jenes Jahres als Werbungskosten berücksichtigt werden soll.
              Ich hoffe, dass es so klappt. (Ausprobiert hab ich es noch nicht.)

              Kommentar


                #8
                Aber wo trage ich dann die 2000 Euro Abschreibung für 2022 ein?
                Im Formular für 2022 sind die 2.000 € unter zu berücksichtigender Anteil aus 2021 zu erfassen. Das ist die Zeile 46 auf Seite 13 der Anlage V.

                Zeile_46.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Charlie24,
                  danke für deine Antwort.
                  Ja, für 2021 verstehe ich das, dass ich für die vergangenen Jahre die damals geltend gemachte Abschreibung eintragen muss. Aber wo trage ich die für 2022 ein?

                  Kommentar


                    #10
                    In elster online kann ich Zeile 46 nicht eintragen. Der Wert wird errechnet aus den Einzelangaben. Und dort habe ich genau das Problem mit dem Gesamtaufwand 2022. Lasse ich den leer, bekomme ich den Fehler in der Steuerberechnung

                    Kommentar


                      #11
                      Und dort habe ich genau das Problem mit dem Gesamtaufwand 2022.
                      Wenn es 2022 neue Erhaltungsaufwendungen größerer Art gegeben hat, die auf mehrere Jahre verteilt werden sollen, dann wären die in Zeile 42 zu erfassen.

                      Im Beitrag '#8 sieht man doch, wo die 2000 € Anteil aus den 10.000 € von 2021 zu erfassen sind. Es gibt 2022 keinen Gesamtaufwand mehr und die

                      Zeile Gesamtbetrag darf nur bei Objekten ausgefüllt werden, die teilweise eigengenutzt sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Dein Aufwand war 21, nicht 22.

                        Kommentar


                          #13
                          Wahrscheinlich stehe ich komplett auf dem Schlauch:
                          Mein Aufwand war 10000 Euro in 2021
                          Die Abschreibung erfolgt:
                          2021: 2000 Euro
                          2022: 2000 Euro
                          2023: 2000 Euro
                          2024: 2000 Euro
                          2025: 2000 Euro

                          In 2021 wurden also 2000 Euro Abschreibung herangezogen. Was muss ich jetzt tun, damit in 2022 auch 2000 Euro Abschreibung herangezogen werden? In welches Feld trage ich diese 2000 Euro ein?

                          Kommentar


                            #14
                            Was muss ich jetzt tun, damit in 2022 auch 2000 Euro Abschreibung herangezogen werden? In welches Feld trage ich diese 2000 Euro ein?
                            Das sieht man doch in meinem Beitrag '#8. Du musst auf Seite 13 nach unten scrollen bis zu berücksichtigender Anteil aus 2021.

                            Dort gehst du auf + Weitere Daten hinzufügen und trägst die 2000 € Anteil aus 2021 unter Werbungskosten ein. Auch die 2000 € Anteil im

                            Jahr 2023 werden nächstes Jahr wieder unter zu berücksichtigender Anteil aus 2021 erfasst.Letztmals erfolgt das dann in der Erklärung für 2025.

                            Anteil_aus_2021.jpg Zeile_46.jpg
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Ah, ich glaube jetzt ist der Groschen gefallen. Ich trage also immer und in jeder zukünftigen Steuererklärung ins das Feld aus 2021 den Wert ein. Also nächstes Jahr müssen dann in das identische Feld aus 2021 wieder 2000 Euro rein. Hätte ich noch eine andere Abschreibung z.B. aus 2018 müsste ich dann zusätzlich in das Feld für das Jahr 2018 den dafür relevanten Wert eintragen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X