Abbruch-Hinweis: fehlerhafte Übertragung aus der Lohnsteuerbescheinigung

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  • Who knows
    Neuer Benutzer
    • 04.03.2023
    • 5

    #1

    Abbruch-Hinweis: fehlerhafte Übertragung aus der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo zusammen,

    schon mehrere Jahre erstelle ich meine Einkommenssteuererklärung über Elster.de, was bislang immer einwandfrei geklappt hat.
    Diesmal erhalte ich nach Eingabe meiner Daten und der Prüfung ("Es sind keine Fehler vorhanden"), folgenden Abbruch-Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob eine fehlerhafte Übertragung aus der Lohnsteuerbescheinigung in das Formular vorgenommen wurde.

    Das Problem liegt in Anlage N und zwar direkt nach Eingabe zu Bruttoarbeitslohn und Lohnsteuer.
    Die Zahlen sind aber korrekt eingegeben.

    Was jemand, was zu tun ist?
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Ich würde genau das tun was in dem Hinweis steht: Die Eintragungen in der Anlage N mit dem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, die Du von Deinem Arbeitgeber bekommen hast, vergleichen und schauen, ob alles stimmt. Und wenn alles damit übereinstimmt (und das auch schlüssige Zahlen sind) würde ich mir keine Sorgen machen. Was Du noch machen kannst: Lade mal die Daten von Elster in ein pdf und schau Dir das an ob es da irgendwelche Auffälligkeiten gibt (unter Formulare und Leistungen>Bescheinigungen verwalten>Meine Bescheinigungen>Jahr auswählen>Abrufcode eingeben>Download als pdf.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 04.03.2023, 20:24.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Mein ELSTER erwartet z. B. bei Personen, bei denen kein Soli mehr einbehalten wird, einen Eintrag von 0,00 beim Solidaritätszuschlag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Who knows
        Neuer Benutzer
        • 04.03.2023
        • 5

        #4
        Leider konnte ich den Fehler mit euren Tipps noch nicht beheben.
        Was passiert, wenn ich die Steuererklärung so einreiche? Bekomme ich dann im Zweifel weniger Geld zurück als in den vergangenen Jahren?
        Die Vorausberechnungen haben bislang immer sehr genau gestimmt.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Was passiert, wenn ich die Steuererklärung so einreiche? Bekomme ich dann im Zweifel weniger Geld zurück als in den vergangenen Jahren?
          Wenn die Steuererklärung selbst fehlerfrei ist und nur die Vorausberechnung der Steuer abgebrochen wird, hat das keinen Einfluss auf .

          die Höhe der Steuer. Besser wäre es natürlich schon, die Steuerberechnung würde funktionieren, jetzt agierst du ja im Blindflug.

          Unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung sind denn Einträge vorhanden ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Who knows
            Neuer Benutzer
            • 04.03.2023
            • 5

            #6
            Zu folgenden Nummern der Lohnsteuerbescheinigung sind Einträge vorhanden: 3, 4, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Es fehlt dann der Eintrag 0,00 unter Nummer 5. Da musst du auf Seite 2 der Anlage N in Zeile 8 die 0,00 selbst eintragen.

              Bei einem Eintrag unter Nummer 20 musst du deine Auswärtstätigkeit auf Seite 17 der Anlage N erfassen.

              Du bist freiwillig in der GKV versichert und ein sog. Firmenzahler ? Da müssten unter Nummer 25 und 26 jeweils der Gesamtbeitrag

              zur KV und PV bescheinigt sein, unter Nummer 24 a und c jeweils der steuerfreie AG-Zuschuss. Ist das so ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • Who knows
                Neuer Benutzer
                • 04.03.2023
                • 5

                #8
                jep, das ist so.
                Zeile 8 ist eingetragen, Seite 17 auch ausgefüllt

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45930

                  #9
                  Dann weiß ich auch nicht, warum die Steuerberechnung abbricht. Das lässt sich dann ohne die konkreten Zahlen für die einzelnen Werte

                  ab Nummer 22 auch nicht herausfinden. An den Einträgen zum Bruttolohn und der einbehaltenen Lohnsteuer kann es eigentlich nicht liegen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  • Telepeter
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.02.2023
                    • 1484

                    #10
                    Vielleicht einfach mal die Anlage N komplett entfernen, dann wieder eine neue (leere) Anlage N hinzufügen und die Zahlen neu eingeben. Vielleicht funktioniert das.

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                    • Who knows
                      Neuer Benutzer
                      • 04.03.2023
                      • 5

                      #11
                      Danke euch! Ich versuch's mal weiter

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