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Freiberufliche GbR Jahresabschluss

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    Freiberufliche GbR Jahresabschluss

    Guten Tag,

    ich bräuchte Hilfe bei der Steuererklärung. Ich bin erst seit kurzem selbstständig, verzeiht daher blöde Fragen.

    Rahmenbedingungen:
    - Ich führe mit meiner Geschäftspartnerin seit März letzten Jahres nebenberuflich eine freiberufliche GbR als Kleinunternehmer, wir beraten bei IT Projekten
    - Innerhalb des letzten Jahres sind haben wir Umsätze & Gewinne entsprechend der Grenzen der Kleinunternehmerregelung erzielt
    - Nachdem die Umsätze komplett nur aus einer Beauftragung für mich entstanden sind, soll der Überschuss nicht nach Köpfen sondern zu 100 % auf mich entfallen
    - Ich erstelle die Steuerklärung in MeinElster für meine Geschäftspartnerin und mich.

    Bisher erledigt.
    - Ich habe bereits die EÜR für die GBR erstellt. Dort habe ich als Ordnungskriterium die Steuernummer die GbR verwendet und als Steuernummer der Leistungserklärung meine persönliche.
    - Ich habe die EÜR auf Basis des letzten Jahres ausgefüllt
    - Ich habe den Gewinn aus Zeile 109 der EÜR in meiner persönlichen Einkommensteuererklärung in Anlage S als Gewinn aus Selbstständiger Arbeit eingefügt


    Fragen:
    1. Gewinnverteilung: Nachdem der Gewinn nur auf mich entfallen soll, würde ich gerne wissen wie ich diese Information an das Finanzamt kommunizieren soll - Über die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)?

    2. Angaben in Elster für meine Geschäftspartnerin: wenn die Versteuerung komplett über mich erfolgt, muss meine Geschäftspartnerin dann überhaupt etwas angeben? Sie hat ja dann keine Gewinne aus Selbstständiger Arbeit und für die GbR habe ich die EÜR bereits erstellt?

    3. Gebe ich den Gewinn aus der GbR in meiner Einkommensteuererklärung in Anlage S als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, oder Gewinn aus 1. Beteiligung der Gewinn aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG an? Nur bei Option 2 kann ich die Steuernummer der GbR angeben.

    4. Für die GbR hatten wir keine Ausgaben über 800 € Netto. Daher habe ich alle Ausgaben unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG. Dort habe ich die einzelnen Posten einzelnen aufgelistet, also teilweise Bestellungen für 10 Euro für Stifte. Ist das zu kleinteilig?

    5. Die einzige Ausgabe über der Grenze ist ein Laptop für 1300 Euro, dieser kann jedoch im ersten Jahr voll abgeschrieben werden. Kommt er dann ebenfalls in die Liste der geringwertigen Wirtschaftsgüter unter kommt dieser Posten in einen anderen Abschnitt oder sogar Anlage (AVEÜR - Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Tom
    Zuletzt geändert von Tom123; 05.03.2023, 12:46.

    #2
    Zu 1 und 2 hätte ich folgende Vermutung
    • Erfolgt über die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)
      • Anlage FB: Hier definiere ich die Beteiligten also lege ich uns beide an und gebe bei beiden als Schlüssel 1/2 an
      • Anlage FE 1: hier gebe ich für die Gesellschaft als Einkunftsart selbstständig ein und dann, dass 0 Euro nach Schlüssel verteilt werden und die totale Gewinnzahl aus der EÜR als abweichend. Bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen lege ich beide Gesellschafter an und gebe einmal als in Zeile 94 als abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen die Ganze Summe an und einmal gebe ich dort beim zweiten Beteiligten 0 an
      • Muss dann in der Einkommensteuererklärung meiner Geschäftspartnerin noch irgendwas angegeben werden (EÜR, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder sonst was)

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
      als Steuernummer der Leistungserklärung meine persönliche
      Was ist denn eine Leistungserklärung? Meinst Du vielleicht die Leitsteuererklärung?

      Warum hast Du dann Deine Steuernummer genommen? Gehört die GdbR Dir alleine? Das wäre ja ein Widerspruch in sich. Leitsteuererklärung ist doch die Feststellungserklärung für die GdbR.

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        #4
        5. Die einzige Ausgabe über der Grenze ist ein Laptop für 1300 Euro, dieser kann jedoch im ersten Jahr voll abgeschrieben werden ...
        Die Obergrenze für GwG ist immer noch € 800 (früher € 410). Daher ist der Laptop auf keinen Fall ein GwG.

        Ich habe keine Erfahrung mit der Anlage AVEÜR. Jedenfalls ist der Laptop ein bewegliches Wirtschaftsgut. Restbuchwert zum Jahresende: € 0,00, da er voll abgeschrieben wurde. Die Abschreibungen müssten, ohne dass ich Anl. EÜR auswendig kenne, unter den Aufwendungen deklariert werden. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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