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    Hilfe nach Eheschließung

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine Einkommensteuer 2022.
    Ich habe am 15.10.2022 geheiratet und die Lohnsteuerklasse rückwirkend zum 01.10. auf 3 ändern lassen. Hierzu habe ich auch eine Rückzahlung erhalten.
    Meine Frau ist selbstständig und ich habe eine getrennte Veranlagung gewählt.

    Wie jedes Jahr jetzt alles eingegeben und eigentlich immer eine gute Rückzahlung erhalten. Nun soll ich aber selbst über 400€ zahlen... Das ergibt für mich keinen Sinn, da ich doch durch die Hochzeit bis zum September doch zu viel Lohnsteuer bezahlt habe. Oder habe ich einen totalen Denkfehler gemacht und sollte die Ehe nochmal überdenken :-)

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe...

    Oder hat meine Rückzahlung der Lohnsteuer von Oktober bis Dezember quasi meine Erstattung "aufgefressen"?
    Zuletzt geändert von David123; 05.03.2023, 13:11.

    #2
    Bei Einzelveranlagung wirst du steuerlich so behandelt, als wärst du nicht verheiratet. Wenn man dazu die Steuerklasse 3 wählt, ist die Nachzahlung doch wenig überraschend.

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      #3
      Ah okay, dann ist da der Fehler. Also ist eine gemeinsame Veranlagung das sinnvollste...

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        #4
        Also ist eine gemeinsame Veranlagung das sinnvollste...
        Im Normalfall ist das so !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von David123 Beitrag anzeigen
          Ah okay, dann ist da der Fehler. Also ist eine gemeinsame Veranlagung das sinnvollste...
          Wenn man vom Splitting profitieren will, auf jeden Fall.

          Aber generell orientiert sich die Steuerklasse 3 eher am Bild des (Fast-)Alleinverdieners. Je geringer der Unterschied zwischen den Einkünften der beiden Eheleute ist, umso kleiner ist der Splittingvorteil. Bei uns Zuhause ist der Splittingvorteil 60€. Dass die Ehe automatisch Steuern spart ist eine Mär.

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            #6
            Top, dann war meine Arbeit erstmal umsonst und der Spaß muss zu ihrem Steuerberater...
            Vielen Dank für die schnelle Auskunft!

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              #7
              Wenn der selbstständig tätige Ehegatte höhere Einkünfte hat als der Arbeitnehmer-Ehegatte, ist die Wahl der Steuerklasse 3 nicht sinnvoll,

              das führt dann zukünftig nur zu höheren Vorauszahlungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich dachte, dass sei egal, da Selbstständige keine Lohnsteuer haben und auch keine Lohnsteuerklasse...

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                  #9
                  Zitat von David123 Beitrag anzeigen
                  Ich dachte, dass sei egal, da Selbstständige keine Lohnsteuer haben und auch keine Lohnsteuerklasse...
                  Wie meinst Du das denn? Wenn der Selbständige keine Lohnsteuer zahlt und es dann zu einer dicken Nachzahlung kommt, dann setzt das Finanzamt eben Vorauszahlungen fest!

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                    #10
                    Ein Selbstständiger erhält keinen Lohn und hat daher keine Lohnsteuerklasse. Er zahlt Vorsteuer auf Umsätze und Einkommensteuer auf das Einkommen und diese steigt mit dem Gewinn/Verdienst.

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                      #11
                      ... und Einkommensteuer auf das Einkommen und diese steigt mit dem Gewinn/Verdienst.
                      Letzteres ist zwar richtig, aber wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte die Steuerklasse 3 wählt, bei der der Splittingtarif hinterlegt ist

                      und der doppelte Grundfreibetrag zum Ansatz kommt, votiert er nicht nur für die Zusammenveranlagung, sondern behauptet

                      gleichzeitig, ich erziele den größten Teil unserer Einkünfte. Das geht zu Lasten des selbstständig tätigen Ehegatten, der

                      dann höhere Vorauszahlungen leisten muss, als es seinem Anteil an den Einkünften entspricht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von David123 Beitrag anzeigen
                        Ein Selbstständiger erhält keinen Lohn und hat daher keine Lohnsteuerklasse. Er zahlt Vorsteuer auf Umsätze und Einkommensteuer auf das Einkommen und diese steigt mit dem Gewinn/Verdienst.
                        Ihr werdet aber zur Einkommensteuer veranlagt, und die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung darauf.
                        ​​​
                        ​​
                        Natürlich kann man sich per Steuerklasse 3 die Lohnsteuer wie für einen Alleinverdiener optimieren, dann gibt es halt eine dicke Nachzahlung und daraus folgend die Festsetzung von Vorauszahlungen.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn der selbstständig tätige Ehegatte höhere Einkünfte hat als der Arbeitnehmer-Ehegatte, ist die Wahl der Steuerklasse 3 nicht sinnvoll,

                          das führt dann zukünftig nur zu höheren Vorauszahlungen.
                          Es kann durchaus sinnvoll sein wenn nur ein Ehegatte Arbeitnehmer(in) ist für ihn (sie) die Steuerklasse III zu nehmen. Richtig ist, dass dann höhere vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt werden, an der gemeinsamen Steuerschuld bei der Einkommensteuerveranlagung ändert sich dadurch nichts. Der Vorteil liegt außerhalb des steuerlichen Bereichs: Lohnersatzzahlungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld knüpfen regelmäßig an das monatliche Nettoeinkommen an, das sich durch die Steuerklasse III erhöht. Faktisch wird damit durch die Höhe einer nur vorläufigen Abschlagszahlung (Lohnsteuer) die endgültige Höhe einer Sozialleistung bestimmt. Das sollte man auch immer im Blick haben.

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