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    Mein Sohn war voriges Jahr zwei mal als Angestellter und zwei mal als Freiberufler tätig. Wie erfolgt die Steuererklärung?
    Danke

    #2
    Mein Sohn war voriges Jahr zwei mal als Angestellter und zwei mal als Freiberufler tätig. Wie erfolgt die Steuererklärung?
    Er muss seiner Erklärung neben der Anlage N und den üblicherweise benötigten Anlagen, wie Vorsorgeaufwand usw. in jedem Fall

    die Anlagen S und Corona-Hilfen beifügen. Außerdem muss zumindest eine EÜR erstellt und übermittelt werden, eventuell auch zwei.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Nachricht.

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        #4
        Danke für die schnelle Antwort.

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