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Anlagen Energetische Maßnahmen Einkommensteuererklärung

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    Anlagen Energetische Maßnahmen Einkommensteuererklärung

    Hallo zusammen,

    wir haben letztes Jahr neue Fenster bekommen und nun geht es an die Anlagen Energetische Maßnahmen Einkommensteuererklärung

    Nun meine zwei konkrete Frage:

    1 Frage :

    Welchen genauen Wert darf ich denn bei Feld 14 / Aufwendungen für die Erneuerung der Fenster und / oder Außentür(en) eintragen?
    Den vollen Wert? Oder jedes Jahr 7 Prozent vom vollen Wert ?

    2 Frage:

    Die Kosten für den Energieberater werden ja auch gefördert... kann ich diese bei der Förderung angeben UND in der Steuer? Oder nur in einem von beiden?

    Danke schonmal für euer Feedback






    #2
    Die Kosten für den Energieberater werden ja auch gefördert... kann ich diese bei der Förderung angeben UND in der Steuer?
    Wenn die Maßnahme insgesamt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, kannst du steuerlich gar nichts geltend machen,

    ansonsten sind die 2022 angefallenen Ausgaben einzutragen, doch nicht die auf 3 Jahre verteilte Steuerermäßigung !

    Siehe § 35c Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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