Grundsteuer für im EU-Ausland lebende -zuständiges Bundesland

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  • Johnny83
    Neuer Benutzer
    • 07.03.2023
    • 4

    #1

    Grundsteuer für im EU-Ausland lebende -zuständiges Bundesland

    Hallo zusammen,
    ich habe mich bei ELSTER als im EU-Ausland Lebender mit dem Bundesland Meck-Pomm registriert.
    Meine Immobilie befindet sich allerdings in B-W.
    Muss ich dann beim Ausfüllen des Formulars für die Grundsteuer als Bundesland auch B-W angeben?
    Vielleicht ist die Frage zu simpel, aber wenn man selber die Antwort nicht kennt...

  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Für die Grundsteuer ist immer das Land maßgebend, in dem die Immobilie liegt.

    Kommentar

    • Johnny83
      Neuer Benutzer
      • 07.03.2023
      • 4

      #3
      Dachte ich mir schon Kloebi. Thx

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Dachte ich mir schon Kloebi. Thx
        Gesteuert wird die Erklärung letztlich über das Aktenzeichen bzw. bei BW natürlich auch über das eigene Formular für BW.

        Deine Steuernummer aus Meck-Pomm ist nur ein Hilfsmittel für die Registrierung bei Mein ELSTER
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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